Altbergbau: Land fördert Sanierungsprojekte der Kommunen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen ab sofort noch stärker bei der Sanierung von akuten Gefahrenstellen aus dem Altbergbau ohne Rechtsnachfolger. Investitionen zur dauerhaften Sicherung können nach der neuen Richtlinie zur Bergbausanierung, die jetzt gestartet ist, in voller Höhe gefördert werden.

 

Dafür stehen bis 2020 insgesamt 21,25 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln zur Verfügung. Bislang sind die Sanierungskosten der Kommunen in der Regel zu 80 Prozent gefördert worden.


Dazu sagte Wirtschaftsminister Hartmut Möllring: „Sachsen-Anhalt ist Bergbauland. Hier in der Region wurden über viele Jahrhunderte hinweg über und unter Tage Rohstoffe abgebaut. Was lange Zeit die wirtschaftliche Entwicklung beflügelte, stellt heute viele Kommunen vor große Herausforderungen. Die verstärkte Förderung des Landes soll sie dabei unterstützen, akute Gefahren aus dem Altbergbau dauerhaft zu beseitigen und dadurch die Entwicklungschancen der betroffenen Gebiete zu verbessern.“

 

Sachsen-Anhalt verfügt über eine lange Bergbautradition. Beispielhaft dafür stehen der vor etwa acht Jahrhunderten begonnene Abbau von Kupferschiefer in der Mansfelder Mulde und im Sangerhäuser Revier sowie der Abbau von Erzen und Spaten im Harz, der vor rund 1.200 Jahren seinen Anfang nahm. Viele stillgelegte Bergbauanlagen im Land haben keinen Rechtsnachfolger. Dort sind die Kommunen für die Sicherung und die Beseitigung von Schäden verantwortlich. Derzeit sind in Sachsen-Anhalt rund 11.000 Gefahrenstellen aus dem Altbergbau ohne Rechtsnachfolger bekannt, fast ein Drittel aller Kommunen sind davon betroffen. Ein Schwerpunkt der Förderung wird auf der Sicherung der Entwässerungsstollen von stillgelegten Bergbauanlagen liegen.

 

Förderanträge nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt entgegen.

Weitere Informationen gibt es unter www.ib-sachsen-anhalt.de oder unter der kostenfreien Beratungshotline (0800 56 007 57).