Leitlinien für Fflüchtlingsunterbringung außer Kraft gesetzt

Das Ministerium für Inneres und Sport wird die „Leitlinien für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigen Ausländern“ vorübergehend aussetzen. Die Leitlinien waren im Jahr 2013 durch das Innenministerium in Kraft gesetzt worden. Sie gelten für die mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verantwortlichen Landkreise und kreisfreien Städte und regeln unter anderem detailliert die Unterbringungs- und Betreuungsanforderungen in Gemeinschaftsunterkünften. So geben die Leitlinien beispielsweise vor, dass die maximale Zimmerbelegung in Gemeinschaftsunterkünften bei vier Personen liegen soll. Innenminister Holger Stahlknecht: „Die Leitlinien für unser Bundesland sind nicht vor dem Hintergrund einer weltweiten Flüchtlingskrise konzipiert worden. Unser Ziel war und ist es, die hier ankommenden Menschen zeitnah mit einer zumutbaren und menschenwürdigen Unterkunft zu versorgen. Die Leitlinien enthalten jedoch Regelungen, die dieses Vorhaben in der jetzigen Situation erschweren, weshalb die Aussetzung temporär erfolgt.“  Das Aussetzen der Leitlinie ist bis zum 1. Mai 2016 befristet.

Ministerium für Inneres und Sport