Unterbringung, Betreuung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung hat heute das Konzept für die Betreuung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt beschlossen. Darin werden die Finanzierung der anstehenden Aufgaben sowie die Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge geregelt. Die dafür benötigten Mittel wurden in den Nachtragshaushalt eingearbeitet, der dem Landtag zum Beschluss am 15. Oktober vorliegt. Das heute beschlossene Konzept ermöglicht es den Ressorts, die große Herausforderung „Integration“ in Angriff zu nehmen. In den kommenden Wochen wird das Kabinett über ganz konkrete Vorhaben sprechen. 

 

Finanzminister Jens Bullerjahn: „Sachsen-Anhalt gibt 2015 für die Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber 216 Millionen Euro aus,  im kommenden Jahr werden das sogar 471 Millionen Euro sein. Wir bekommen die Finanzierung all dieser Aufgaben hin, ohne unsere finanzpolitische Linie verlassen zu müssen. Wir nehmen keine neuen Schulden auf und halten an der Tilgung der Altschulden fest.“ Das Land erhöht die Ausgaben für Flüchtlingshilfen gegenüber den ursprünglichen Ansätzen im Doppelhaushalt 2015/16 für das laufende Jahr um etwa 134 Millionen Euro und für  2016 um etwa 389 Millionen Euro.


Unter anderem wird finanziert:

1. Zusätzliches Personal (396 unbefristete Stellen/ bis zu 314 befristete Stellen)

 

Kultusministerium: 112 neue Stellen, darunter unter anderem 50 unbefristete Sprachlehrer und 50 zusätzliche Lehrer für die regionale Vertretungsreserve

bis zu 254 befristet einzustellende Sprachlehrer

 

Innenministerium:

218 Stellen mehr zur Bewältigung aller Aufgaben rund um Asylproblematik

bis zu 60 befristet einzustellende Mitarbeiter in den Erst-Aufnahmeeinrichtungen 

50 weitere Polizisten, die im Zusammenhang mit Abschiebeverfahren eingesetzt

werden sollen

 

Finanzministerium:

12 neue Stellen im Ministerium/ BaubetriebBLSA zur Sicherung der Unterbringung

 

Sozialministerium

vier neue Stellen im Ministerium (Integration)

 

2. Bauvorhaben:

Erweiterung der ZASt Halberstadt 2015: 1,5 Millionen Euro 2016: 1,64 Millionen Euro

Einrichtung ZASt Stendal 2015: 0,25 Millionen Euro 2016: 10 Millionen Euro, (weitere 9,75 Millionen Euro 2017 und 2018)

Einrichtung einer Landesaufnahmestelle Magdeburg 2015: 5.7 Millionen Euro 2016: 10 Millionen Euro

 

3. Kommunen:

Zur Bewältigung von Aufgaben im Zusammenhang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen bekommen die Kommunen Sonderzuweisungen von zweimal 25 Millionen Euro in 2015 und 2016.

 

4. Interimslösungen zur schnellen Unterbringung von Flüchtlingen, darunter:

 

Jugendherbergen etwa 880 Plätze

Riebeckplatz Halle etwa 700 Plätze

Landesaufnahmestelle Klietz etwa 700 Plätze

Insgesamt stellt das Land bis zu 10.600 Erst-Aufnahmeplätze für Asylbegehrende zur

Verfügung.

 

Sachsen-Anhalt finanziert die Mehrausgaben durch die finanzielle Unterstützung des

Bundes, höhere Steuereinnahmen, Ausgabereste sowie die zeitweilige Entnahme von Mitteln aus der Steuerschwankungsreserve.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn:

„Wir haben mit der Bundesregierung eine faire Finanzierung für die anstehenden Aufgaben hinbekommen. Der Bund stellt uns für die unmittelbare Flüchtlingshilfe in den beiden kommenden Jahren fast 170 Mio. Euro bereit, das hilft enorm.