Land erzielte 2014 hohe Rendite bei der Entwicklung der Sondervermögen

Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn hat die Landesregierung über die sehr erfolgreiche Entwicklung des Sondervermögens Sachsen-Anhalts im Jahr 2014 informiert. Sowohl beim Pensionsfonds (8,26 Prozent), der Altlastensanierung (6,60 Prozent) als auch bei der Versorgungsrücklage (9,38 Prozent) wurden jeweils hohe Renditen erzielt.

 

Am 01.01.2014 verfügte das Sondervermögen „Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt" über einen Bestand in Höhe von rund 395 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2014 wies das Sondervermögen einen Bestand von fast 495 Millionen Euro auf. Das Vermögen wuchs insgesamt um mehr als 99 Millionen Euro. Im Jahr 2014 wurde eine Gesamtrendite in Höhe von über 34 Millionen Euro erwirtschaftet.

 

In den letzten Jahren hat das Finanzministerium eine Vielzahl von Veränderungen bei der Geldanlage der Sondervermögen vorgenommen, um eine auskömmliche Rendite mit möglichst geringem Risiko zu erzielen. Von der günstigen Entwicklung der Kapitalmärkte im letzten Jahr konnte der Pensionsfonds mit einer überdurchschnittlich hohen Rendite von 8,26 Prozent profitieren. Seit Auflegung des Pensionsfonds wurde damit die Zielrendite erreicht, die zur Volldeckung der Pensionsansprüche von neuen Beamten erwirtschaftet werden muss.

 

Der Pensionsfonds wurde 2014 aus dem Landeshaushalt gespeist durch:

 

Zuführungen aus den Einzelplänen der Ressorts in Höhe von insgesamt 55.302.380 Euro,

Zuführungen von Landesbetrieben nach § 26 LHO u. ä. in Höhe von 7.386.010 Euro,

Mitteln nach § 5 Abs. 5 Pensionsfondsgesetz für beurlaubte Beamte und Richter in Höhe von insgesamt 452.650 Euro und

Zuführungen aus Abfindungen im Rahmen der Versorgungslastenteilung in Höhe von 1.996.775 Euro.

 

Entnahmen gab es keine. Das Sondervermögen „Pensionsfonds“ wurde 2006 als Rücklage zur Finanzierung der Versorgung und Beihilfen für die Versorgungsempfänger des Landes, die seit Anfang 2007 als Beamte eingestellt worden sind, gebildet. Daneben erfolgt eine Teilfinanzierung für die bis dahin eingestellten Beamten. Das Finanzministerium verwaltet die Mittel und ist verpflichtet, der Landesregierung jährlich darüber zu berichten. Finanzminister Bullerjahn: „Bei allen aktuellen Problemen dürfen wir die Entlastung des Landeshaushalts in der Zukunft nicht außer Acht lassen. Es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit, jetzt vorzusorgen und nicht diese Lasten auf die nächste Generation zu verschieben.“