Endspurt für Steuererstattungen 2011

Eile ist nötig: am 31.12.2015 endet die Frist für Erstattungsanträge von Arbeitnehmern für 2011. Darauf weist Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bernburg) hin.

 

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben, weil die Einkommensteuer mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten ist. Doch oft haben Arbeitnehmer besondere Aufwendungen, die nur im Rahmen einer Steuererklärung berücksichtigt werden können. Das gilt für Pkw-Fahrten zu weit entfernten Arbeitsorten und hohe berufliche Fortbildungs- oder Qualifizierungskosten, aber auch noch anzusetzende Sonderausgaben (z.B. Spenden) und Versicherungsbeiträge. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass auf Antrag eine Steuerveranlagung („Lohnsteuer-Jahresausgleich“) erfolgen kann.

 

Allerdings gilt dafür eine vierjährige Frist, in der dieser Antrag bei dem zuständigen Finanzamt eingehen muss. Also: wer erst „auf den allerletzten Drücker“ seinen Antrag fertig hat, sollte ihn spätestens am 31.12.2015 dem Finanzamt faxen – natürlich unterschrieben. Nur dann ist sichergestellt, dass es neben der Steuererstattung auch noch eine Verzinsung dafür gibt. Beides sollte dem Finanzamt nicht geschenkt werden.