Wohngeldreform bringt weitere Entlastung für einkommensschwache Haushalte

Ab dem kommenden Jahr wird sich der Wohngeldanspruch für viele Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen erhöhen. Mit dem neuen Wohngeldgesetz, dass am 1. Januar 2016 in Kraft trete, werde der Einkommensentwicklung und der Höhe der Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 Rechnung getragen, was in vielen Fällen Anhebungen der Leistungssätze zur Folge habe, erklärte Sachsen-Anhalts Bauminister Thomas Webel. „Die Verbesserungen kommen vor allem Rentnerinnen und Rentnern sowie Familien und Alleinerziehenden zu Gute“, fügte er hinzu. Die Wohngeldreform umfasst nach Webels Worten zwei wesentliche Bausteine. Neben der Anpassung der neuen Tabellenwerte an die Wohnkosten und Verbraucherpreise der zurückliegenden Jahre (seit 2009), werden regionale Unterschiede der Mietentwicklung berücksichtigt. Das jeweils zur Hälfte von Bund und Land bereitgestellte Wohngeld bleibe auch künftig ein wesentliches Element der sozialen Wohnraumversorgung, erklärte der Bauminister. Im vorigen Jahr (2014) seien rund 23.000 Haushalte in Sachsen-Anhalt mit insgesamt knapp 28 Millionen Euro unterstützt worden.

 

Zu Ihrer Information:

 

Wem bereits Wohngeld über den 31.12.2015 hinaus bewilligt wurde, der muss jetzt keinen Antrag auf Erhöhung stellen. Die Neuberechnung erfolgt in diesem Fall automatisch im Laufe des Monats Januar 2016. Wer erstmals Wohngeld für den Bewilligungszeitraum ab 01.01.2016 beantragen möchte, kann sich die neuen Antragsformulare entweder bei den Wohngeldbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie bei Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern abholen oder im Internet unter www.mlv.sachsen-anhalt.de/fachthemen/wohngeld/ ausfüllen und ausdrucken.

 

Zur Fristwahrung bzw. Geltendmachung des Anspruchs auf Wohngeld reicht zunächst auch ein formloser Antrag aus oder eine bei der Wohngeldbehörde persönlich abzugebende Erklärung zur Niederschrift.

 

Weitergehende Informationen zum Wohngeld, insbesondere zu den Miethöchstbeträgen für die in Sachsen-Anhalt zur Anwendung kommenden Mietenstufen I – III und die Zuordnung Ihres Wohnortes zu den Mietenstufen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/.

 

(Flyer zum Download: www.bmub.bund.de/N52721/)

 

Antworten auf häufige Fragen zur Wohngeldreform 2016 finden Sie unter www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-wohngeld/.

 

Am Beispiel eines Einpersonen-Rentner-Haushaltes mit einer monatlichen Rente von monatlich 850 Euro und einer Bruttokaltmiete von 360 Euro wirkt sich die Wohngeldreform 2016 folgendermaßen aus:

 

In der Mietenstufe I (z.B. Gräfenhainichen, Klötze, Querfurt) steigt das monatliche Wohngeld von bisher 20 Euro um 42 Euro auf 62 Euro.

In der Mietenstufe II (z.B. Halberstadt, Haldensleben, Naumburg) erhöht sich das monatliche Wohngeld von bisher 24 Euro um 61 Euro auf 85 Euro.

In der Mietenstufe III (z. B. Magdeburg, Halle [Saale], Merseburg) steigt das monatliche Wohngeld von bisher 33 Euro um 58 Euro auf 91 Euro.

In diesem Fallbeispiel profitieren die Rentnerinnen und Rentner auch von der regional gestaffelten Anhebung des Miethöchstbetrages für die jeweilige Mietenstufe.