Immobiliendarlehen: Kein "ewiges" Widerrufsrecht mehr

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass für zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Immobilienkredite, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten,  kein sogenanntes "ewiges Widerrufsrecht" mehr besteht.

 

Unbefristete "ewige" Widerrufsrechte haben bei Immobilien-Verbraucherdarlehen zuvor zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt.