Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass für zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Immobilienkredite, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, kein sogenanntes "ewiges Widerrufsrecht" mehr besteht.
Unbefristete "ewige" Widerrufsrechte haben bei Immobilien-Verbraucherdarlehen zuvor zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt.