Land bringt Nachzahlungen für Beamtinnen und Beamte auf den Weg

Rückwirkend zum 1. April 2011 (bis Ende 2014) erhalten demnach alle Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt Nachzahlungen von etwa 1,45 Prozent ihres jeweiligen Grundgehaltes.


Mit einem neuen Besoldungsrechts-Gesetz bereitet das Finanzministerium Nachzahlungen an Beamtinnen und Beamte vor, die noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden sollen. Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Besoldungsrecht zur Anhörung von Berufsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden freigegeben. Die geplanten Nachzahlungen kosten das Land einmalig 22 Millionen Euro. Durch den Wegfall der Kostendämpfungspauschale und den Wegfall des Einbehaltes bei der Heilfürsorge fallen ab 2017 jährlich drei Millionen Euro an.

 

Mit dem Gesetzentwurf soll mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden. Im Koalitionsvertrag war darüber hinaus vereinbart worden, die Verbesserungen bei der Richterbesoldung auf alle Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Dies wird nun – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages - umgesetzt.

 

Seit 2015 ist die Besoldung nach Ansicht der Richter ohnehin angemessen, so dass die Nachzahlungen auf die Dauer vom 1.4. 2011 bis 31.12. 2014 begrenzt bleiben.

 

Darüber hinaus wird zum 1. Januar 2017 die Kostendämpfungspauschale gestrichen. Diese Pauschale ist ein Festbetrag, den Beamtinnen und Beamte bei Arzt- und Heilbehandlungen bisher selbst zahlen müssen (bis zu 560 Euro im Jahr, je nach Gehaltsgruppe).

Auch bei der Heilfürsorge wird es ab 2017 keine Kürzungen mehr geben. Die Heilfürsorge können Beamtinnen und Beamte in Risiko-Gruppen in Anspruch nehmen, hierzulande betrifft dies vor allem Polizistinnen und Polizisten.

 

Finanzminister André Schröder:

 

„Die Koalition liefert – und etwa 30.000 aktive Beamtinnen und Beamte des Landes inklusive auch der Pensionäre profitieren! Die ebenfalls vorgesehene Wiedereinführung der Jahressonderzahlung soll mit weiteren beamtenrechtlichen Vorgaben des Koalitionsvertrages in einem gesonderten Gesetzentwurf 2017 aufgegriffen werden.“

 

Hintergrund:

 

Mit Urteil vom 5. Mai 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht neue Maßstäbe zur Bemessung der Besoldungshöhe definiert und die Entwicklung der Richterbezüge in einem 15-Jahres-Zeitraum mit der Tarifentwicklung für Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie dem Anstieg der Nominallöhne und Verbraucherpreise in Sachsen-Anhalt verglichen. Im Ergebnis wurde geurteilt, dass Richter und Staatsanwälte des Landes in den Jahren 2008 bis 2010 nicht angemessen besoldet worden sind. Daraufhin hatte der Landtag im Dezember 2015 ein Gesetz verabschiedet, durch das die Kläger für die Jahre 2008 bis 2012 und 2014 zwischen 0,1 % und 2,7% der jeweiligen Jahresbesoldung erhielten. Außerdem bekamen für den Zeitraum ab dem 1. April 2011, an dem das erste Besoldungsgesetz des Landes in Kraft trat, auch alle anderen Richter und Staatsanwälte des Landes Nachzahlungen.

 

Ebenfalls im Dezember 2015 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht den erwarteten Beschluss zur amtsangemessenen Beamtenalimentation, der die Grundsätze des Urteils bekräftigte und weitere Festlegungen für den Beamtenbereich enthielt. Dieser wurde schließlich selbst durch einen weiteren Beschluss des Gerichts vom 7. Juni 2016 ergänzt. Die drei Entscheidungen bilden die juristische Grundlage des jetzigen Gesetzentwurfs.

 

Zwar sind durch den erstgenannten Beschluss unmittelbar nur die Länder Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen betroffen, wobei nur Sachsen auferlegt wurde, Nachzahlungen zu leisten und spätestens zum 1. Juli 2016 eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Aber die im Beschluss genannten Kriterien müssen alle Länder und auch der Bund einhalten. Damit betrifft das Urteil in Sachsen-Anhalt zunächst 2 027 Beamte, die einen Widerspruch erhoben haben.

 

Die politische Grundlage des jetzigen Gesetzentwurfs steht im Koalitionsvertrag: „Darin wurde vereinbart, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch entsprechende Nachzahlungen umzusetzen“, erklärte Finanzminister André Schröder (CDU), „und aus Gleichbehandlungsgründen soll bei den Beamtinnen und Beamten genauso vorgegangen werden wie bei den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.“

 

Darüber hinaus soll zum 1. Januar 2017 die Kostendämpfungspauschale gestrichen werden, die zwischen 80 Euro und 560 Euro jährlich beträgt. Bei der Heilfürsorge, die vor allem Polizeivollzugsbeamte erhalten, der entsprechend gestaffelte Einbehalt nicht mehr vorgenommen werden. Die für das Jahr 2014 einbehaltene Pauschale soll wieder ausgezahlt werden. Dadurch wird auch die Gleichbehandlung zwischen Heilfürsorgeempfängern und anderen Beamten wieder hergestellt, da es 2014 noch keinen Einbehalt gab.

 

Durch das Gesetz werden derzeit insgesamt Nachzahlungen von ca. 22 Mio. Euro für den Landeshaushalt und jährlichen Kosten von insgesamt ca. 3 Mio. Euro ab 2017 durch den Wegfall von Kostendämpfungspauschale und Heilfürsorgeeinbehalt erwartet.

 

Die zweite Kabinettsbefassung mit dem Beschluss zur Weiterleitung an den Landtag soll am 6. September 2016 erfolgen.



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