Deutlich mehr Geld für Kommunen

Kabinett gibt neues Finanzausgleichsgesetz zur Anhörung frei - Deutlich mehr Geld für Kommunen


Das Kabinett hat heute grünes Licht gegeben für die Anhörung zum neuen Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2017 bis 2021. Die kommunalen Spitzenverbände haben nun bis zum 17. Oktober 2016 Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Städte, Landkreise und Gemeinden eine deutlich verbesserte Finanzausstattung erhalten.

 

Die Finanzausgleichsmasse wird auf 1.628 Mio. Euro festgeschrieben. Damit wird die Finanzausgleichsmasse, die sich bereits mit dem vom Landtag am 2. September 2016 beschlossenen Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2016 um 80 Mio. Euro erhöht hat, um weitere 102 Mio. Euro angehoben.

 

Damit verfügen unsere Kommunen ab 2017 insgesamt über mehr als 4 Milliarden Euro zur Erledigung ihrer Aufgaben. Darin eingerechnet sind eigene Steuereinnahmen, Finanzhilfen des Bundes, zweckgebundene Leistungen des Landes (z. B. KiFöG) und die Zuweisungen des Landes über das Finanzausgleichsgesetz.

 

Erstmals soll ein Finanzausgleichsgesetz in Sachsen-Anhalt über fünf Jahre – also bis 2021 und damit über die gesamte Legislaturperiode – gelten.

 

Das bietet den Kommunen deutlich bessere Planungssicherheit. Davon unbenommen bleibt eine Überprüfung der Angemessenheit der Finanzausgleichsmasse im Jahr 2018.

 

Die Aufteilung und Verteilung der Finanzausgleichsmasse auf die einzelnen Kommunen ist in einigen Punkten vereinfacht worden. Hierzu zählt z. B. die Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Hier konnte durch ein vereinfachtes Verfahren erreicht werden, dass die Finanzkraftumlage insbesondere den steuerschwächeren kreisangehörigen Gemeinden zu Gute kommt.

 

Finanzminister André Schröder: „Ich möchte mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz dabei helfen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Das Ziel des Koalitionsvertrages, die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, wird mit diesem Gesetzentwurf vollumfänglich umgesetzt. Klar ist aber auch: Das neue Finanzausgleichsgesetz ist nicht der Beginn des Schlaraffenlandes für Ausgabewünsche, nach wie vor kann unter die Konsolidierung der Haushalte der Kommunen – wie übrigens auch des Landes – kein Schlussstrich gezogen werden!“

 

Zeitplan: Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens soll der Gesetzentwurf Anfang November 2016 von der Landesregierung beschlossen und anschließend in die Novembersitzung des Landtages eingebracht werden. Der Gesetzentwurf kann frühestens im Februar 2017 vom Landtag beschlossen werden. Das Gesetz wird rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.



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