Aufruf zur Einreichung von Nominierungsvorschlägen "Salzlandfrau" 2017

Mit dem Ehrenpreis „Salzlandfrau“ werden seit dem Jahr 2009 Frauen ausgezeichnet, die sich in den Kategorien Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Soziales und Kultur durch außergewöhnliche Leistungen über einen längeren Zeitraum oder durch eine außer­ordentliche Einzelleistung besonders verdient gemacht haben oder verdient machen.


Viele Frauen engagieren sich im Salzlandkreis ehrenamtlich. Dieses Engagement verdient es, in besonderer Weise wahrgenommen und gewürdigt zu werden. Daher möchte ich Sie, die Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis aufrufen, ehrenamtlich aktive Frauen für den Ehrenpreis „Salzlandfrau“ 2017 zu nominieren.

 

Mit dem Ehrenpreis „Salzlandfrau“ werden seit dem Jahr 2009 Frauen ausgezeichnet, die sich in den Kategorien Wirtschaft, Politik, Gesellschaft, Soziales und Kultur durch außergewöhnliche Leistungen über einen längeren Zeitraum oder durch eine außer­ordentliche Einzelleistung besonders verdient gemacht haben oder verdient machen.

 

So können sie z. B. in der Kinder- und Ju­gendar­beit sowie in der Gemeinde- und Kirchenar­beit, im Umwelt- und Tierschutz, im Feuerwehr- und Rettungs­dienst aber auch in der Nach­barschaft oder im Stadtteil tätig sein. Ebenso sind sie als unermüdli­che Mitarbeiterinnen in Un­terneh­men oder als Powerfrauen in Parteien ak­tiv. Ihr Einsatz wirkt sich in vielfältiger Weise positiv auf unser aller Leben im Salzlandkreis aus.

 

Die Ehrenpreisträgerinnen 2017 werden im Rahmen einer öffentlichen Festveranstal­tung am 08. März 2017 im Carl-Maria-von-Weber-Theater Bernburg bekanntgeben. Landrat Markus Bauer hat für die Ehrenpreisvergabe die Schirmherrschaft über­nommen.

 

Wenn Sie also in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis oder Ihrem be­rufli­chen Um­feld Frauen kennen, deren Leistungen Sie bemer­kenswert finden, dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns dies bitte schriftlich mitteilen würden.

 

Veranstalter der Ehrenpreisvergabe sind die Gleichstellungsbeauftragten der Städte Bernburg (Saale), Staßfurt, Schönebeck (Elbe) und des Salzlandkreises, die Salz­landsparkasse, die Volksküche Aschersleben/Staßfurt GmbH und die RiRo Staßfurter Speiseservice GmbH.

 

In der Hoffnung, dass die Ehrung auch im Jahr 2017 eine erfolgreiche Fortsetzung fin­det, bedanken wir uns bereits jetzt für Ihre Nominierungsvorschläge.

 

Nachfolgend erfahren Sie, was Sie tun können, damit verdienten Frauen die Ehrung „Salz­landfrau“ 2017 zuteilwerden kann.

 

Wer kann die „Salzlandfrau“ 2017 vorschlagen?

 

Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen und Unter­nehmen kön­nen die Auszeichnung verdienter Frauen anregen.

 

Wie sollten die Nominierungsvorschläge aussehen?

 

Der Nominierungsvorschläge sollten möglichst detaillierte Schilderungen der Verdienste begrenzt auf eine A4-Seite enthal­ten. Eine bloße Auf­zählung von Funktionen oder Äm­tern ist leider nicht ausrei­chend. Die Vorgeschlagene sollte des Weiteren im Salzlandkreis wohnhaft sein. Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen.

 

Gern können die Vorschläge mit Belegen, wie z. B. Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter, untermauert sein. Die vorgeschlagene Person sollte über den Vorschlag nicht informiert sein bzw. infor­miert werden. Die eingereichten Unterlagen werden nicht an die Einreicher zurückge­sandt.

 

Wer prüft die Nominierungsvorschläge?

 

Eine Jury bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Institutionen und Behörden des Salz­landkreises wird über die Preisvergabe entscheiden. In diesem Verfahren wird auch über die Kategorie der Ehrung entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Die Jurymitglieder sind sich bewusst, dass jeder eingereichte Nominierungsvorschlag höchste Aner­kennung verdient. Eine Auswahl zu treffen, welche ehrenamtliche Leis­tung die Ehrung öffentlich verdient hat, stellt eine kaum lösbare Aufgabe dar. Insoweit entscheidet jedes Jury-Mitglied nach bestem Wissen und Gewis­sen.

 

Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Dritte erhalten generell keine Auskünfte zum Stand des Ver­fahrens, zu Einzelheiten des Engagements oder zu den Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung ge­führt haben.

 


An wen sind die Vorschläge zu senden und wann endet die Einreichungsfrist?

 

Ihre Nominierungsvorschläge senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2017 (es zählt der Ein­gang des Poststempels) an eine der folgenden Ansprech­partnerinnen:

 

Die o. g. Ansprechpartnerinnen beantworten auch gern weitere Fragen oder nehmen Anre­gungen entgegengenommen.

Salzlandkreis

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Frau Astrid Müller

Karlsplatz 37

Telefon: 03471 6841020

Telefax: 03471 684 2800

E-Mail: amueller@kreis-slk.de

 

Stadt Bernburg

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Frau Regina Stein

Schloßgartenstraße 16

06406 Bernburg (Saale)

Telefon: 03471 659685

Telefax: 03471 622127

E-Mail: regina.stein.stadt@bernburg.de

Stadt Schönebeck (Elbe)

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Frau Andrea Alzuro Lopez

Markt 1

39218 Schönebeck (Elbe)

Telefon: 03928 710303

Telefax: 03928 710199

E-Mail: A.Alzuro-Lopez@schoenebeck-elbe.de

 

Stadt Staßfurt

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und Inklusionsbeauftragte

Frau Christine Fischmann

Hohenerxlebener Straße 12

39418 Staßfurt

Telefon: 03925 981207

Telefax: 03925 981208

E-Mail: christine.fischmann@stassfurt.de



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