Landesregierung für den Erhalt des Lohelandhaus Bernburg

Das Lohelandhaus Bernburg wird seit 2014 im nachrichtlichen Denkmalverzeichnis als Kulturdenkmal mit der Ausweisungsart Baudenkmal und den Ausweisungsmerkmalen geschichtlich, kulturell-künstlerisch geführt.


Prinzipiell spricht sich das Land aufgrund der geschichtlichen und kulturell-künstlerischen Bedeutung des Kulturdenkmals für den Erhalt des Lohelandhauses/-gartens aus und steht einer Unterstützung aufgeschlossen gegenüber.

 

Die Stadt Bernburg hatte aufgrund der innerstädtischen Parkplatzproblematik das Gelände des Lohelandgartens als Ausweichmöglichkeit für Stellflächen ins Auge gefasst. Doch regte sich gegen das Vorhaben im Stadtpark Bernburg berechtigter Widerstand. In Anfrage von Sarah Sauermann bewertet die Landesregierung die Einzigartigkeit dieses Ortes und seine geschichtlichen und kulturell-künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmal sehr ausführlich.

 

Das Lohelandhaus und sein Garten sind einmalige Zeugnisse der Lebensreformbewegung der Zwischenkriegszeit im 20. Jahrhundert. Im Zentrum dieser Reformbewegung stand die Neubewertung der Körperlichkeit des Menschen.

 

Die anthroposophisch orientierte "Lohelandschule für Körperbildung, Landbau und Handwerk" in der Rhön war Deutschlands erste Reformsiedlung, die von Frauen für Frauen in der Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs nach dem Ersten Weltkrieg gegründet wurde. Ziel war, Grauen durch eine qualifizierte breite Ausbildung eine selbstbestimmte Existenz zu ermöglichen. Gründerinnen waren Hedwig von Rohden und Louise Langgaard, die seit dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderte Gymnastiklehrerinnen ausbildeten. Loheland wurde ein Ort kreativen künstlerischen Schaffens und bildete ein weiteres Netzwerk zu anderen Orten und Einrichtungen der Reformbewegung aus.

 

Loheland beruhte auf drei Grundpfeilern der Lebensreform: Körperbildung, Alltags- und Lebensgestaltung mit selbstgefertigten handwerklichen Produkten sowie autarke Siedlung mit Selbstversorgung mit gesunder Nahrung durch biologisch-dynamischen Landbau. Die Loheländerinnen verwirklichten ein Lehr- und Lebenskonzept, das mit seinen Werkstätten und dem reformpädagogischen Ansatz erstaunliche Parallelen zum frühen Bauhaus aufwies. 1919/20 war der Begründer des Staatlichen Bauhauses in Weimar, Walter Gropius, mit den Lohelandgründerinnen in Kontakt gekommen. Magdalene Trenkel (1894-1967), eine Absolventin des Seminars für Klassische Gymnastik, unterrichtete im Winter 1919/20 dreißig Bauhäusler und war anlässlich einer Veranstaltung am Bauhaus vor Regierungsvertretern aufgetreten. Im Januar 1920 gastierten die Loheländerinnen am Deutschen Nationaltheater Weimar und am Bauhaus.

 

Magdalene Trenkel, die sich von 1914-18 in Loheland als Gymnastiklehrerin ausbilden ließ und schon 1916 Klassische Gymnastik in Weimar unterrichtete, ging 1923 wieder nach Bernburg zurück und wurde eine Protagonistin der Lebensreformbewegung in Anhalt. Sie pachtete den "Knabenhortgarten" im Park "Alte Bibel" und veranstaltete Spiel- und Bewegungsnachmittage für Kinder. Im Jahr 1935 kam das Gymnastikhaus (Lohelandhaus) dazu, welches stilistische Parallelen zu den Bauten in der Lohelandsiedlung bei Fulda aufweist. Magdalene Trenkel und ihr Lohelandhaus waren bis in die 1960er Jahre eine Institution der außerschulischen Bildung in Bernburg. Beide sind in der kollektiven Erinnerung der Stadtbevölkerung präsent.

 

Das Wissen um diese einstige Bedeutung Lohelands in den 1920er Jahren war fast verloren gegangen, doch haben in den letzten Jahren die Loheland-Stiftung und das hessische Landesamt für Denkmalpflege durch Tagungen, Ausstellungen und Publikationen viel getan für die Rückbesinnung auf diesen Zweig der Lebensreformbewegung.

 

Im Rahmen der Bestandsaufnahmen und Konzepte zum Projekt "Land der Moderne" haben das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und die Stiftung Bauhaus Dessau diesen Ort von besonderer historischer Bedeutung in Bernburg gewissermaßen wiederentdeckt.

 

Das Lohelandhaus wird seit 2014 im nachrichtlichen Denkmalverzeichnis als Kulturdenkmal mit der Ausweisungsart Baudenkmal und den Ausweisungsmerkmalen geschichtlich, kulturell-künstlerisch geführt. Grundsätzlich besteht gem. §9 Abs2 DenkmSchG LSA für Kulturdenkmale eine Erhaltungspflicht sowie gem. § 10 Abs. 1 DenkmSchG LSA ein Minimierungsgebot bei Eingriffen in ein Kulturdenkmal.

 

Das genannte Vorhaben würde, in Abhängigkeit seiner konkreten Ausgestaltung, voraussichtlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen. Insofern wäre in einem denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob einer der in § 10 Abs. 2 DenkmSchG LSA aufgeführten Gründe einen Eingriff in das Kulturdenkmal rechtfertigen würde und ob beim Vorliegen anderer öffentlicher Belange, die Belange des Denkmalschutzes und de Denkmalpflege vorgehen. Das Ergebnis dieser Prüfung und im Verfahren zwingend vorzunehmenden Abwägungen kann indes mangels hinreichender Kenntnisse über die Planungen der Stadt Bernburg derzeit nicht prognostiziert werden.

 

Quelle: Land Sachsen-Anhalt (Kl. Anfrage Sarah Sauermann)

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Magdalene Commichau-Trenkel und die

Loheländerinnen



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