Finanzstaatssekretär Dr. Klaus Klang übergab heute zwei Förderbescheide (EU-Mittel, Landesmittel) über insgesamt 1.319.006,28 Euro an den Oberbür-germeister der Stadt Staßfurt, Sven Wagner.
Mit den Mitteln des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) wird die energetische Sanierung, mit den Landesmitteln die allgemeine Sanierung der denkmalgeschützten Grundschule Ludwig Uhland (erbaut Ende 19. JH.) in Staßfurt gefördert.
Für die energetische Sanierung sind u.a. vorgesehen: Dämmung des Gebäu-des, neue Fenster, Erneuerung des Heizungssystems, Errichtung einer Pellet-betriebenen Heizungsanlage, LED-Beleuchtung sowie eine Be- und Entlüftungsanlage für die Aula. Für die allgemeine Sanierung der Grundschule sind u.a. geplant: Instandsetzung der Ziegelsteinfassade, neu eingedecktes Ziegeldach, ein neu eingebau-ter Aufzug, Erneuerung der Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen sowie die Modernisierung des Treppenhauses und der Innenräume.
Finanzstaatssekretär Dr. Klaus Klang: „Mit der Sanierung der Grundschule wird ein hervorragendes Lernumfeld für die ersten bis vierten Klassen geschaffen und damit ein guter Start an weiterführenden Schulen ermöglicht. Die neue WLAN-Vernetzung der Klassenräume macht deutlich, dass unser Land die mo-derne Bildung unserer Schülerinnen und Schüler von Beginn an unterstützt.“
Hintergrund: Im EFRE-Bereich (der Fonds kommt zur Anwendung für STARK III – Anträge aus Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern) gab es bisher zwei Antragsstichtage (21.11.2016 und 15.5.2017), ein dritter – und dann vorerst letzter – Antragsstichtag für den STARK III – EFRE – Bereich wurde auf den 28. April 2018 festgelegt. Bis dahin können Träger von Schulen oder Kitas, aber auch Träger von Sport- oder Museums-Einrichtungen in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern entsprechende Anträge einreichen. Diese gehen immer an die Inves-titionsbank. Dort werden die Anträge bearbeitet und begleitet, fachlich verantwortlich ist das Finanzministerium. Mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget für STARK III EFRE können alle bisher eingereichten Anträge bewilligt werden, sofern sie das gesamte Aus-wahlverfahren beanstandungsfrei durchlaufen. Insgesamt stehen für STARK III in den Städ-ten Sachsen-Anhalts in dieser Förderperiode 241 Millionen € an EFRE-Fördergeldern zur Verfügung. Rechnet man den Anteil des Landes dazu (etwa 108 Millionen €) und den jewei-ligen etwa 30prozentigen Eigenanteil der Antragssteller (im Regelfall) hinzu, werden so allein im EFRE-Bereich Investitionen in die Bildung in einer Höhe von etwa 450 Millionen € ermöglicht!
Ausführliche Vorhabensbeschreibung König - Architekturbüro
Die Grundschule „Ludwig Uhland“ wurde in den Jahren 1890-1910 in mehreren Bauabschnitten erreichtet. Es handelt sich um ein Einzeldenkmal. Der erste, dreigeschossige Bauabschnitt, endet vor dem in Nordrichtung gelegenen mittigen Eingangsbereich (Kirchplatzseite) und besteht aus gelbem Sichtmauerwerk. Der in Richtung Osten angrenzende, ebenfalls dreigeschossige 2. Bauabschnitt, wurde aus rotem Sichtmauerwerk ca. 20 Jahre später errichtet. Der zweigeschossige 3. Bauabschnitt besteht aus einem Anbau an den Ostgiebel des Bauabschnittes und besteht wie der 2. BA aus rotem Sichtmauerwerk.
Insgesamt handelt es sich um einen klassischen Schulbau der Gründerzeit mit ersten Stilelementen aus dem Jugendstil im 2. und 3. Bauabschnitt. Die Baukonstruktion besteht aus Ziegelmauerwerk im Bereich der Außenwände und Holzbalkendecken in den Geschoßdecken ab Erdgeschoß. Die Kellerdecke ist als gemauerte Kappendecke ausgeführt. Das vorhandene Dach ist ein Kaltdach, bestehend aus einer Zimmermannskonstruktion für die tragende Dachkonstruktion mit einer Bitumenabdichtung im ersten Bauabschnitt und einer Ziegeleindeckung im 2. und 3. Bauabschnitt. Es gibt im Bereich der Kellerfußböden und der Außenwände keine bauliche Wärmedämmung. Das vorhandene Kaltdach besitzt im Bereich der letzten Geschossdecke keine bzw. nur eine völlig unzureichende Dämmung. Die Heizung des Bestandsgebäudes besteht aus einer Gasheizung mit entsprechenden Heizkörpern in den Klassenräumen. Die Elektroinstallation ist mindestens 30 Jahre alt.
Sanierungsmaßnahmen Förderantrag Stark III EFRE:
Grundsätzlich werden alle Außenbauteile erstmals gedämmt. Da es sich um ein Einzeldenkmal handelt, kann die Fassade nicht von außen gedämmt werden. Es wird daher eine Innendämmung gemäß EnEV-Nachweis vorgesehen. Vorgesehen sind Mineraldämmplatten mit einer Dämmdicke von 130 mm. Die unter der Fensterbrüstung vorhandenen Heizkörpernischen werden mit Porenbeton ausgemauert. Im Bereich des Kellers wird die Kellerdecke von unten gemäß EnEV-Nachweis mit einer 100 mm dicken Faserdämmstoffplatte neu gedämmt. Die Decke des letzten Geschosses erhält von oben eine durchgehende Wärmedämmung aus Faserdämmstoff gemäß EnEV-Nachweis mit einer Dicke von 240 mm. Es werden neue Holzfenster mit einer äußeren Aluminium-Deckschale eingebaut. Die Holzfenster entsprechen den Anforderungen des baugeschichtlichen Einzeldenkmals und die äußere Aluminium Deckschale garantiert wartungsfreie und nachhaltige Fensterkonstruktionen.
Flächendeckende Neuinstallation der Heizungsanlage ohne zentrale Warmwasserbereitung, einschl. energieeffizienter Anlagentechnik. Energieträgerwechsel auf Basis nachwachsende Rohstoffe. Einbau einer monovalenten Pelletkesselanlage einschließlich Innensilo. Einbau von zwei Pufferspeicher a´ 1500 Liter für taktfreien Betrieb der Anlage. Einbau einer hocheffizienten Be- und Entlüftungsanlage mit Kreuz- Gegenstromwärmetauscher und AC Ventilatoren im Dachgeschoss für die Aula einschl. Bedarfssteuerung. Für den sommerlichen Wärmeschutz erhält die Anlage eine Kühlfunktion auf Basis adiabater Verdunstungskühlung ohne elektrische Mehraufwendung.
Neuinstallation der gesamten Beleuchtungsanlage bei Einsatz von energieeffizienten Leuchten in LED-Technik mit teilweiser tageslicht- und präsenzabhängiger Beleuchtungssteuerung. Einbau eines Personenaufzugs für die barrierefreie Nutzung aller Örtlichkeiten im Gebäude. Geplant ist ein Aufzug der Größe 2, d.h. 1 Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klassen A oder B nach EN 12184.
Funktionelle und Räumliche Veränderungen = „Allgemeine Maßnahmen“
Der ehemalige mittige Eingang aus Richtung Kirchplatz wird wieder als Haupteingang vorgesehen. Im Erdgeschoss wird zur nachhaltigen Essenversorgung der Schüler eine Mensa mit einer Gleichzeitigeit und Platzbedarf für 100 Kinder vorgesehen. Der Mensabereich wird rauchdicht zu den angrenzen Fluren getrennt. Versorgt wird die Mensa über eine Ausgabeküche mit angrenzendem Lebensmittellager. Im 1. Obergeschoss wird die komplette Schulleitung in den ehemaligen 3. Bauabschnitt an der Ostseite des Gebäudes verlegt. Damit ist eine zusammenhängende Verwaltungsstruktur, einschließlich des angrenzenden Lehrerzimmers, gegeben. Im 2. Obergeschoss wird die bestehende Aula im ehemaligen 1. Bauabschnitt vergrößert. Damit wird eine Platzkapazität von ca. 275 Sitzplätzen erreicht. Der bestehende Keller wird aus der schulischen Nutzung herausgenommen. Neben der unzureichenden Raumhöhe und den geringen Fenstergrößen, verbunden mit unzureichenden Lüftungsverhältnissen, wäre eine Kellersanierung finanziell unangemessen. Für die frühere Mensa erfolgt der Ersatz im Erdgeschoss.
Sonstige bauliche Maßnahmen der KG 300 = „Allgemeine Maßnahmen“
Die komplette Dacheindeckung wird erneuert. Die Fußbodenbeläge in den Klassenräumen werden erneuert. Die Innenflure/Rettungswege werden mit neuen Rauchschutztüren aus Glas-Aluminium -Konstruktionen zu den rauchfrei zu haltenden, inneren Treppenhäusern versehen. Die Innentüren werden teilweise aufgearbeitet und teilweise neu eingebaut, je nach Erhaltungszustand. Brandschutzrelevante Räume wie Lagerräume, die Aula und der Zugang zum nicht ausgebauten Kaltdach erhalten T-30 Türen. Die Klassenräume erhalten aus Akustikgründen (minimierte Nachhalbzeiten) entsprechende Unterdecken. Neue Trennwände werden in Form von Trockenbauwänden, doppelt beplankt mit Gipsfaser-Wandplatten, vorgesehen.
Sonstige bauliche Maßnahmen der KG 400 = „Allgemeine Maßnahmen“
Flächendeckende Neuinstallation der sanitärtechnischen Anlage. Alle Klassenräume erhalten Handwaschbecken mit Kaltwasseranschluss. Die Ausstattung der Küchenzeile für das Lehrerzimmer und die Küche erfolgt bauseits. Im Raum 1.28 Werken und Gestallten wird ein Gipsfangbecken installiert. Die Räume Küche 1.10, Putzmittel 1.14 und Lehrerzimmer 2.14 erhalten elektrische Durchlauferhitzer. Die Räume 1.20 / 2.02 Personal sowie der Raum 2.17 Schulleiter erhalten jeweils eine 5 Liter Unterbeckentherme. Die innenliegende WCs werden jeweils mit einem Kleinlüfter ausgestattet. Brandschutztechnische Ausrüstung aller durchdringenden Anlagenteile insbesondere durch Decken oder sonstiger brandschutzrelevanter Bauteile. Die Isolierung erfolgt entsprechend der EnEV neuste Fassung sowie der DIN 1988. Flächendeckende Neuinstallation der elektrotechnischen Anlage. Das Haus wird mit einer Flucht- und Rettungswegbeleuchtung in Form einer Einzelbatteriebeleuchtungsanlage ausgestattet. Modernisierung der EDV- Anlage.
Barrierefreiheit = „Allgemeine Maßnahmen“
Im Bestand ist die Grundschule nicht barrierefrei. Es wird daher im Gebäude ein Aufzug vom Erdgeschoss zum 2. Obergeschoss mit insgesamt 3 Haltestellen vorgesehen. Der Keller wird nicht angefahren. Vorhandene Türschwellen werden durch Schrägen in den Türleibungen rollstuhlgerecht ersetzt. Im 2. Obergeschoss wird ein Behinderten-WC vorgesehen, unmittelbar neben dem Aufzug.
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