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Prozessbeginn nach sexuellen Missbrauch in Staßfurt

Demnach soll der Angeklagte im Jahr 1993 oder 1994 einen damals 7- oder 8-jährigen Jungen, bei dem es sich um den Sohn seiner Lebensgefährtin gehandelt haben soll, sexuell missbraucht haben.


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Prozessbeginn nach sexuellen Missbrauch in Staßfurt

 

 

 

Am Montag, 19. März 2018 wird vor der 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer des Landgericht Magdeburg der sexuelle Missbrauch in Staßfurt verhandelt.

 

 

 

Dem mittlerweile 52-jährige Angeklagten werden insgesamt 7 Straftaten in den Jahren 1993/1994 und 2012 vorgeworfen.

 

 

 

Demnach soll der Angeklagte im Jahr 1993 oder 1994 einen damals 7- oder 8-jährigen Jungen, bei dem es sich um den Sohn seiner Lebensgefährtin gehandelt haben soll, sexuell missbraucht haben.

 

 

 

Im Jahr 2012 soll er 5 mal die beiden Enkel und die Enkelin seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben. Die Kinder sollen damals zwischen 7 und 13 Jahre alt gewesen sein.

 

 

 

Geladen sind der Angeklagte, 3 Nebenkläger, 2 Sachverständige und 14 Zeugen.

 



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