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Prekäre Lage für den Abbruch des Wasserturmes bei Staßfurt

Der unter Denkmalschutz stehende Wasserturm an der L71 zwischen Staßfurt und Rathmannsdorf kann wahrscheinlich nicht gesprengt werden. Groß ist das Risiko eines möglichen Erdrutsches durch Altbergbau.


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Gefahr eines Tagesbruch durch Sprengung

 

Der unter Denkmalschutz stehende Wasserturm an der L71 zwischen Staßfurt und Rathmannsdorf kann wahrscheinlich nicht gesprengt werden. Zu groß ist das Risiko eines möglichen Erdrutsches, denn der Wasserturm, von welchem eine große Gefahr durch herab fallende Dachschindeln auf Autofahrer ausgeht, steht an einer sehr prekären Stelle.

 

Wegen Gefahr aus Bergbau Straße verlegt

 

Genau hier grenzt das Gelände der ehemaligen Schachtanlagen Leopoldhall III (ehemals Bleicherdewerk) an. Da es hier bereits in der Vergangenheit zu Auffälligkeiten kam, wurde genau aus diesem Grunde die Straße an dieser Stelle verlegt.

 

Prekäre Lage, Gelände an ehemalige Schachtanlage

 

Auf dem Grundstück der ehemalige Schachtanlagen Leopoldhall III befinden sich Schachtröhren, die Druckwelle einer Sprengung des Wasserturmes könnte einen Erdrutsch, einen sogenannten Tagesbruch nach sich ziehen, denn der Bereich ist unterhöhlt und genau aus diesem Grunde wurde bereits die Straße verlegt.

Straßensperrung seit 08. Februar

 

Am 08. Februar 2018 wurde die L71 zwischen Staßfurt und Rathmannsdorf für den Verkehr gesperrt. Zuvor war ein Gutachten und eine Befliegung des 30 Meter hohen Turmes veranlasst wurde, welcher nur 18 Meter von der Straße entfernt ist. Dieses ergab eine erhebliche Gefahr für vorbeifahrenden Fahrzeuge.

 

Verfügung bis 13. Kalenderwoche

 

Der Eigentümer des Wasserturmes und gesamten Grundstücks ist für die Beseitigung der Mängel verantwortlich. Eine Verfügung des Bauordnungsamt Salzlandkreis gilt bis zur 13. Kalenderwoche. Demnach der Eigentümer Zeit bis zu 08. April 2018. Ergreift der Eigentümer in der vorgegebenen Frist keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wird der Landkreis über eine Nachfristsetzung verfügen.

 

Abbruch kann auch durch Ersatzvornahme erfolgen

 

Wird auch dieser Zeitraum nicht eingehalten, greift die Ersatzvornahme des Salzlandkreises, dies würde bedeuten, dass der Kreis den Abbruch vornimmt und dem Eigentümer in Rechnung stellt. Doch wie der Abbruch aussehen soll, weiß auch Markus Mayer, Leiter des Bauordnungsamtes des Salzlandkreises nicht.



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