· 

Interview mit Anja Huth zum neuen Qualifizierungschancengesetz

Die Beschäftigten sollen die Chance, erhalten angesichts der schnellen technologischen Entwicklung „am Ball zu bleiben“, erklärt die Agenturchefin, Anja Huth, das am 1. Januar in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz.


Die Arbeitswelt ändert sich kontinuierlich, auch im Salzlandkreis. Digitalisierung, Arbeitswelt 4.0 sind nur einige Schlagworte die unsicher machen. Die Beschäftigten sollen die Chance, erhalten angesichts der schnellen technologischen Entwicklung „am Ball zu bleiben“, erklärt die Agenturchefin, Anja Huth, das am 1.Januar in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz.

 

Was ist Inhalt des Gesetzes?

 

Die Agentur für Arbeit Bernburg kann künftig die Weiterbildung von Beschäftigten noch besser unterstützen. Ab sofort haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung bei der Arbeitsagentur. In der Beratung soll es darum gehen, die „Beschäftigungsfähigkeit“ zu erhalten und zu verbessern. So kann auch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden. Neu ist auch, dass eine Weiterbildungsförderung unabhängig von Alter, Qualifikation oder Größe des Unternehmens erfolgen kann. Dies war vorher eingeschränkter.

 

Wie viel Geld will die Arbeitsagentur Bernburg 2019 für berufliche Qualifizierung ausgeben?

 

Im letzten Jahr haben wir insgesamt 3,8 Mio. € für Qualifizierung ausgegeben. In diesem Jahr haben wir über 5 Mio. € zur Verfügung. Am Geld sollte es nicht liegen, um das Gesetz mit Leben zu erfüllen.

 

Wer bekommt die Zuschüsse?

 

Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten sollen vor allem Beschäftigte erhalten, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Wer etwa künftig mit selbstfahrenden Gabelstaplern oder Industrierobotern umgehen muss, für den könnte eine Förderung in Frage kommen. Aber auch Arbeitslose haben mehr Möglichkeiten.

 

Wer sollte sich beraten lassen?

 

Eine Beratung ist sicherlich hilfreich, wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefährdet ist, ­ wenn man sich beruflich weiterentwickeln möchte, ­ wenn ein Betriebswechsel zu erwarten ist oder wenn eine Qualifizierung aufgrund der Übertragung neuer Aufgaben innerhalb des Unternehmens erforderlich ist.

 

Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten?

 

Je nach Größe des Unternehmens muss der Arbeitgeber zu den Lehrgangskosten mindestens 50 bis 85 Prozent beitragen. Den Rest übernehmen dann wir. Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel: In Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie bei Weiterbildungen von über 45-jährigen oder schwerbehinderten Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 250 Arbeitnehmern entfällt die notwendige Kostenbeteiligung des Arbeitgebers.



BBG LIVE App - einfach schneller informiert!