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Betreuung von Selbstständigen durch das Jobcenter

Fast 300 Selbständige und Freiberufler des Salzlandkreises haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II), da sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht mehr allein aus den Gewinnen ihrer Geschäftstätigkeit bestreiten können.


Fast 300 Selbständige und Freiberufler des Salzlandkreises haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II), da sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht mehr allein aus den Gewinnen ihrer Geschäftstätigkeit bestreiten können.

 

Für diese Leistungsberechtigten setzt das Jobcenter Salzlandkreis ab 1. März 2019 spezialisierte Fachansprechpartner ein. Im Sinne einer verzahnten Kundenbetreuung wird ein gesondertes Team aus Leistungssachbearbeitern und Eingliederungsberatern für Selbständige gebildet. Um den gegenseitigen Austausch und kurze Kommunikationswege zu gewährleisten, wird das neue Team für Selbständige künftig unter einem Dach am Standort Schönebeck agieren.

 

„Erfolg versprechen wir uns durch die Bündelung der Kompetenzen. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kunden langfristige Lösungsansätze zu finden und damit die Verringerung, im Idealfall sogar den Wegfall der Hilfebedürftigkeit herbeizuführen. Sollte die berufliche Selbständigkeit auf Dauer finanziell nicht tragfähig sein, gilt es gemeinsam alternative Wege, also auch den Weg in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, ins Auge zu fassen“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis.

 

Ab 1. März 2019 stehen die, für selbständige ALG II-Leistungsempfänger zuständigen, Mitarbeiter des Jobcenters Salzlandkreis für persönliche Termine ausschließlich am Standort Schönebeck zur Verfügung. Ebenso ist die persönliche Abgabe von Anträgen und Unterlagen künftig generell am Standort Schönebeck vorzunehmen.

 

Die Eingliederungsberatung für Leistungsberechtigte aus einer Selbständigen-Bedarfsgemeinschaft, die selbst nicht freiberuflich tätig oder selbständig sind, erfolgt weiter am bisherigen Standort.

 

Mit dieser Änderung wechseln ab 1. März 2019 für einige Kunden auch die zuständigen Ansprechpartner der Leistungssachbearbeitung und Eingliederungsberatung. Leistungsberechtigte werden daher gebeten, die auf den persönlichen Einladungen und Schreiben der Behörde angegebenen Kontaktdaten zu beachten.



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