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Zahlen Bürger die Gerichtskosten für Alleingang der Stadt Bernburg?


Das Verwaltungsgericht Magdeburg erklärt Verfügung des Oberbürgermeister der Stadt Bernburg von Beschlagnahme eines Privatgrundstück im wesentlichen als rechtswidrig, Stadt muss Kosten tragen, Zwangsräumung ist der 19. März.


Zweieinhalb Jahre keine Miete bekommen, Hausbesitzer erwirkte Zwangsräumung, Oberbürgermeister Henry Schütze ließ Grundstück beschlagnahmen, um die Mieter zu schützen, doch das Verwaltungsgericht Magdeburg beschloss: Die Verfügung ist rechtswidrig, Stadt muss Kosten tragen!

 

Der letzte Termin zur Zwangsräumung ist nun der 19. März 2019, dann müssen die Mieter das Grundstück verlassen. Aber wer zahlt eigentlich die Kosten für die angeordnete Verfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Bernburg für die Beschlagnahme eines Privatgrundstückes und die Abweisung durch das Verwaltungsgericht?

 

Am 01.02.2019 versuchte Oberbürgermeister Henry Schütze (63, parteilos), eine Zwangsräumung wegen ausstehender Mieten von rund zweieinhalb Jahren zu verhindern. Die Stadt Bernburg hatte eine Beschlagnahmeverfügung erlassen, unterzeichnet vom Oberbürgermeister Henry Schütze. Darin hieß es: "Auf Grundlage der §§1, 10 und 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlagnahmt die Stadt Bernburg vom 20. Februar bis 20. August 2019 das Grundstück, da eine auf den 20. Februar terminierte Zwangsräumung eine gewärtige erhebliche Gefahr für die Mieter darstellt."

 

Verwaltungsgericht Magdeburg kippte Verfügung

 

Laut Beschluss des Verwaltungsgericht Magdeburg vom 18. Februar 2019 erwies sich die Verfügung der Stadt Bernburg vom 01.02.2019 im Wesentlichen als rechtswidrig. Zur Berücksichtigung der Belange der zur Räumung des Wohnhauses Verpflichtenten bei der Suche nach einer anderweitigen geeigneten Obdachlosenunterkunft hält das Gericht allerdings eine Frist bis zum 06.03.2019 für notwendig und ausreichend, weshalb der Antrag insoweit keinen Erfolg hat.

 

Laut Beschluss des Verwaltungsgericht Magdeburg vom 18. Februar 2019 ist die Stadt Bernburg damit gescheitert. Die Kosten des Verfahrens muss nun die Stadt tragen!

 

Kommunen müssen Pflicht zur Notunterbringung erfüllen

 

In der Beschlagnahmeverfügung gab die Stadt Bernburg an, dass die Unterbringung in eine Obdachlosenunterkunft der Stadt Bernburg in diesem Fall ausgeschlossen sei, da die Stadt Bernburg aufgrund ausgeschöpfter Platzkapazitäten eine Unterbringung weder in eigenen, noch in angemieteten Gebäuden durchführen lassen.

 

Wohnungslose Menschen haben ein Recht darauf, von der Kommune, in der sie sich aktuell und tatsächlich aufhalten, mit einer Notunterkunft nach Ordnungsrecht versorgt zu werden. Die Stadt Bernburg (Saale) betreibt die Obdachlosenunterkunft in Bernburg (Saale), Auguststraße 68. Sie dient der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die in Bernburg (Saale) obdachlos wurden oder deren Obdachlosigkeit unmittelbar droht.



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