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Unsicherheiten durch den Brexit auch im Salzlandkreis


57 EU-Richtlinien und vier EU-Verordnungen, die in der Europäischen Union den Arbeitsmarkt regeln und soziale Mindeststandards sichern, entfallen, sobald das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt. Was bedeutet das für den Mittelstand?

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57 EU-Richtlinien und vier EU-Verordnungen, die in der Europäischen Union den Arbeitsmarkt regeln und soziale Mindeststandards sichern, entfallen, sobald das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austritt. Was bedeutet das für den Mittelstand?

 

Die Agenturchefin, Anja Huth: „Viele Unternehmen im Landkreis produzieren für den Export und sind stark von der Weltkonjunktur abhängig. Die verschiedenen Unbekannten, wie der Abschwung der chinesischen Wirtschaft, die Handelspolitik der USA und nicht zuletzt der Brexit wirken sich auf die Wirtschaft auch im Salzlandkreis aus. Ein ungeregelter Austritt Großbritanniens bringt Unsicherheiten für unsere Unternehmen“.

 

Unternehmen reagieren deshalb pragmatisch und rechnen mit allem: Wer auf Zulieferer aus dem Vereinigten Königreich angewiesen ist, fährt seine Lagerbestände hoch, Niederlassungen jenseits des Ärmelkanals werden aufgegeben und Unternehmenssitze verlegt.

 

Die Europavertretung der Bundesagentur für Arbeit hat Informationen für Arbeitgeber und deutsche Arbeitnehmer oder Studierende in Großbritannien zum Thema „Brexit“ unter folgendem Link :https://www.arbeitsagentur.de/informationen-zum-brexit eingestellt. Auch durch Eingabe des Begriffs „Brexit“ unter www.arbeitsagentur.de findet man die Informationen und u.a. auch ein Link zu FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Telefonische Anfragen können an die Brexit –Hotline der Bundesagentur unter 0228 713-2903 (innerhalb Deutschlands) gestellt werden.

 

„Die Antworten stehen unter dem Vorbehalt zukünftiger politischer Entscheidungen auf nationaler oder europäischer Ebene“, ergänzt Anja Huth.



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