Mehrere Wildunfälle im Salzlandkreis

Foto: Flyer - Besser langsam als wild!
Foto: Flyer - Besser langsam als wild!

Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht mitgenommen werden. Dies ist eine Straftat und es folgt eine Strafanzeige wegen Wilderei.



Am Donnerstag wurden im Salzlandkreis fünf Wildunfälle angezeigt. Auf der B 180 zwischen der Kreuzung B 81 und Schneidlingen, auf der B 81 zwischen Egeln und Kroppenstedt sowie auf der L 50 zwischen Welsleben und Atzendorf kam es jeweils zu einer Kollision mit einem Reh. Auf der K 2103 zwischen Poley und Crüchern und auf den K 2368 kurz vor dem Ortseingang Nachterstedt kam es zu Zusammenstößen einem Hasen. An den Fahrzeugen entstand jeweils nur Sachschaden.

 

Die Polizei rät:

 

Wildtiere überqueren besonders häufig in den Abend- und frühen Morgenstunden, also während der Dämmerung, die Straßen. Vorausschauendes Fahren hilft folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden. Daher sollten Fahrzeugführer immer bremsbereit sein!

 

Wildtiere können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht einschätzen und warten daher nicht am Fahrbahnrand bis diese vorbeigefahren sind. Auch wenn das Tier ein Fahrzeug sieht, kann es trotzdem unmittelbar davor auf die Straße springen.

 

Entdecken Sie ein Tier am Straßenrand, dann sollten Sie deutlich langsamer fahren und bremsbereit sein. Schalten Sie das Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden – dadurch bleibt es nämlich stehen. Hupen Sie zusätzlich, das verscheucht das Wild in den meisten Fällen.

 

Zu beachten ist auch, dass Wildtiere meist nicht allein unterwegs sind. Einem Tier könnten weitere folgen.

 

Richtiges Verhalten bei Wildunfällen:

 

  • Ist ein Zusammenstoß nicht zu mehr vermeiden ist, dann sollten Sie auf keinen Fall ausweichen. Die Gefahren für Sie selbst, den Gegenverkehr oder dem nachfolgenden Verkehr sind bei Ausweichmanövern in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild.
  • Bremsen Sie möglichst stark ab und halten Sie das Lenkrad gut fest.
  • Schalten Sie nach einem Zusammenstoß die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle ab. Das gilt auch für den Fall, wenn das Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe!
  • Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und geben Sie Ihren genauen Standort durch.
  • Sind Personen verletzt, dann wählen Sie auch noch die 112.
  • Verletzte Tiere nicht anfassen, da sie sich wehren könnten.
  • Warten Sie am Unfallort, bis die Polizei da ist.

 

Übrigens: Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht mitgenommen werden. Dies ist eine Straftat und es folgt eine Strafanzeige wegen Wilderei. Dasselbe gilt auch für die Mitnahme verendeter Tiere für den eigenen Verzehr. Das darf nur der Jagdpächter.




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