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Wenn das schlechte Wetter kommt

Beschäftigte im Baugewerbe können Saison-Kurzarbeitergeld zur Überbrückung der Wintermonate erhalten.



Beschäftigte im Baugewerbe können Saison-Kurzarbeitergeld zur Überbrückung der Wintermonate erhalten. Förderfähige Betriebe sind Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbauerhandwerks und des Gartenund Landschaftsbaus. Hierzu ist eine Beantragung durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit erforderlich.

 

Wann wird Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt?

 

Die Gewährung erfolgt innerhalb der sogenannten Schlechtwetter-Saison. Diese reicht für Beschäftigte aus Baubetrieben, dem Dachdeckerhandwerk sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaugewerbe vom 01. Dezember, für Beschäftigte im Gerüstbau bereits ab 01. November, bis jeweils zum 31. März. Die Agentur für Arbeit zahlt in dieser Zeit bei witterungsbedingten oder konjunkturell begründeten Arbeitsausfällen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich dabei nach dem ausgefallenen Nettoentgelt im Anspruchszeitraum.

 

„Das Saison-Kurzarbeitergeld ist für Unternehmen der stark witterungsabhängigen Baubranche eine sehr gute Möglichkeit zur Fachkräftesicherung“, erläutert Anja Huth, Chefin der Bernburger Arbeitsagentur. „Die bereits eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbleiben im Unternehmen und können bei Besserung der Witterung oder Auftragslage umgehend wieder ihre Arbeit aufnehmen“, so Anja Huth weiter.

 

Fragen zum Saison-Kurzarbeitergeld beantwortet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bernburg.

 

Unternehmen können Kontakt zum Arbeitgeber-Service aufnehmen:

  • über die persönlichen Ansprechpartner/innen der Unternehmen
  • telefonisch: 0800/4 5555 20 oder
  • per Email: bernburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

 

Ausführliche Hinweise zum Saison-KuG und alle erforderlichen Vordrucke stehen zusätzlich im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Finanzielle Hilfen > Kurzarbeitergeld abrufbar.





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