
Streik geht auch anders, Kampfansage von ver.di an AMEOS! Werden die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt, kann die Urabstimmung einen Erzwingungsstreik bewirken.
Seit zwei Wochen streiken Mitarbeiter der AMEOS Kliniken Ost. Auch heute und am Freitag streiken wieder rund 160 Teilnehmer in Bernburg. Pflegepersonal, Ärzte und der medizintechnischer Bereich, und es geht immer weiter. Auch in Haldensleben wird am Donnerstag gestreikt. "Wir werden jede Woche einen Tag länger Streiken!", es gibt keinen Weihnachtsfrieden. Das leuchtet keinen vernunftbegabten Menschen ein, dass sich die Klinikleitung immer wieder auf Gespräche von vor sieben Jahren beruft und keine aktuellen Tarifgespräche mit der AMEOS Geschäftsführung statt finden.
Im Januar wird eine Urabstimmung von ver.di statt finden, wenn 75% der Mitglieder dafür stimmen, werden wir in den Erzwingungsstreik treten, sagte die Pressesprecherin von ver.di. Es wird immer öfters gestreikt, notfalls auch ganzwöchentlich.
Für Patienten gibt es natürlich Notfalldienstpläne, doch die sind von ver.di organisiert. Eigentlich müssen sich die Arbeitgeber darüber Gedanken machen. "Streik kann auch noch anders gehen", wir haben keine Angst! Es fehlt die Phantasie, warum die AMEOS Geschäftsführung die vielen Streiktage aussitzen. In Zeiten von Fachkräfte- und Personalmangel haben die Angestellten der AMEOS Kliniken auch in anderen Kliniken gute Chancen, unter zu kommen.
Landrat Markus Bauer hatte sich als Mediator zwischen ver.di und der AMEOS Geschäftsleitung angeboten, doch was hier eigentlich konkret vermittelt werden soll, ist fraglich. Laut Aussage von ver.di hat man keine Ahnung, was dort überhaupt vermittelt werden soll, denn ver.di hat mehrfach Gesprächsbereitschaft mit AMEOS angeboten, doch die Geschäftsführung zieht sich aus der Affäre.
In der rechtlichen Bewertung gibt es keinen Unterschied zwischen Streik und Warnstreik. Warnstreiks können während der Verhandlungen durchgeführt werden. Werden die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt und werden Streikmaßnahmen von der Tarifkommission beschlossen, erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen die Zustimmung durch den Bundesvorstand für die Urabstimmung und Erzwingungsstreik. Im Allgemeinen spricht man vor einer Urabstimmung vom Warnstreik und nach einer Urabstimmung vom (Erzwingungs-)Streik.