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Für die Schulen im Salzlandkreis stehen fast 12 Mio. Euro bereit

Landesverwaltungsamt fördert Investitionen in die Schulinfrastruktur für finanzschwache Kommunen.


Für die Schulen im Salzlandkreis stehen fast 12 Mio. Euro bereit, 40 Anträge liegen vor. Alle Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Schulen gute Bedingungen vorfinden die sicher stellen, dass sie ihre Schulzeit erfolgreich absolvieren können - unabhängig auch von der finanziellen Lage der Kommune, in der sie die Schule besuchen. Um hier die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, wurde bundesweit ein Programm zur Förderung der Schulinfrastruktur vereinbart, dass in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt betreut wird.

 

Präsident Pleye dazu: „Umfinanzschwache Kommunen bei der notwendigen Verbesserung der Schulinfrastruktur zu unterstützen, stehen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern im Land Sachsen-Anhalt rund 116,4 Mio.Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, die in die Schulstandorte des Landesinvestiert werden können. “Diese zur Verfügung stehenden Mittel wurden entsprechend derSchülerzahlen auf 113 Kommunen im Land verteilt. Die erhalten für Investitionen in die Schulinfrastruktur eine Förderung mit 90 %, mindestens 10% der Investitionskosten müssen die Schulträger selbst aufbringen.

 

Gefördert werden Baumaßnahmenan öffentlichen und privaten Schulen. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist eine vom zuständigen Gremium (Stadtrat, Gemeinderat, Kreistag) beschlossenen Prioritätenliste. Innerhalb der vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger selbst, in welche Schulen investiert werden soll. Die Frist für die Antragstellung endete am 31.12.2019. Insgesamt liegen 215 Anträge vor, davon sind 135 Anträge (63 %) in der letzten Dezemberwoche 2019 beim Landesverwaltungsamt eingegangen.

 

„Bis auf wenige Ausnahmen wurden die zur Verfügung stehenden Mittel vollumfänglich beantragt. Mit der Umsetzung der Förderrichtlinie sind Investitionen in die Schulinfrastruktur des Landes in einerGesamthöhe von fast 200 Mio. Euro verbunden. So nutzen die Landkreise als Schulträger die Möglichkeiten dieses Förderprogramms, um größere Bauprojekte umsetzen zu können.“, soPleye weiter.

 

Für den Salzlandkreis liegen 40 Anträge vor, 5 davon wurden bereits bewilligt. Insgesamt sollen Investitionen in Höhe von rund16,7Mio. Euro getätigt werden, fast 12 Mio. Euro Fördermittel stehen dafür zur Verfügung. Es wurden bis jetzt rund 2,1 Mio.Euro an Fördermittelngenehmigt.

 

Fördermittel wurden beantragt für:

„Die vorliegenden Anträge werden zurzeit baufachlich und verwaltungsrechtlich geprüft. Unser Ziel ist es, die Anträge bis Ende April 2020 zu bewilligen, um den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, in den Sommerferien mit Baumaßnahmen zu beginnen“: so der Präsident Thomas Pleye“. Ein weiteres Förderprogramm, das im vergangenen Jahr gestartet ist und vom Landesverwaltungsamt betreut wird, ist das Programm „DigitalPakt Schule“.

 

Es wurde zwischen dem Bund und den Bundesländern am 16.05.2019 vereinbart und ist am 1. Oktober 2019 gestartet. Hier können noch Anträge bis zum 30.Juni 2021 gestellt werden.Für das Land Sachsen-Anhalt stehen 137.582.000 Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.

 

Davon fließen:·79,1% des Gesamtbudgets (108.862.690) Euro in öffentliche Schulen,·0,9 %, (1.145.346 Euro) in Schulen in Trägerschaft des Landes,·9,4 % (12.996.499 Euro)in Schulen in freier Trägerschaft (private Schulen),·5 % (6.879.100 Euro) in landesweite Maßnahmen (z. B. Lehrerfort-und Weiterbildung),·5 % (6.879.100 Euro) in länderübergreifende Maßnahmen,·0,6 % (819.265 Euro) in Schulen für Pflegeberufe (ab dem 1.1.2020).

 

Diese Verteilung entspricht der Förderung für Aufwendungen je Schüler/Schülerin in Höhe von 507 Euro. Die höchste Förderung bekommt die Stadt Halle (Saale) über 13,5 Mio. Euro –, da die Stadt die höchste Schülerzahl im Land aufweist. Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitieren vom Förderprogramm. So bekommt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die „kleinste Schule“ im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mitmehr als 1,6 Mio. Euro rechnen.

 

In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle)und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau). Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte inwelchem Umfang investiert werden soll. Damit überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt bis Ende 2023 allen Schulen im Land –aus Landesmitteln finanziert einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes „Schulen ans Netz“ zur Verfügung und trägt bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.

 

Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige-und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden. Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.

 

Für die Umsetzung des Programms sind das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde und die Landesstelle LINDIUS beim Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerfortbildung als beratende Stelle zuständig. Alle erforderlichen Informationen und Formulare für die Antragstellung sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes, Stichwort DigitalPakt veröffentlicht. Um eine nachhaltige positive Wirkung zu erzielen, erfolgt die Förderung entsprechend derVorgabe des Bundes ausschließlich konzeptbezogen, d. h. keine Förderung erfolgt ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung.

 

Zurzeit sind die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern in Erarbeitung bzw. Aktualisierung solcher Konzepte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Budgets. Die gegenwärtige Aufgabe der Bewilligungsbehörde besteht in der Beratung der potenziellen Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Gestaltung der medienpädagogischen oder technischen Konzepte sowie hinsichtlich der möglichen Fördergegenstände. Die Anträge müssen bis zum 30.6.2021gestellt werden. Bis dato liegt noch kein vollständiger, prüffähiger Antrag vor.

 

LandesverwaltungsamtStabsstelle Kommunikation





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