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Salzlandkreis genehmigt 59 Anträge auf Wiedereröffnung zu 18. Mai

Die Gastonomie hat sich vorbereitet: Es fehlen nur noch die Gäste, so wie momentan am Löderburger See, zum Männertag wird hier geöffnet sein.


Der Salzlandkreis hat bis Freitag, 11 Uhr, 59 Anträge auf Wiedereröffnung zum 18. Mai erhalten und genehmigt. Die entsprechenden Bescheide wurden heute per Post bzw. Fax verschickt. Die Anträge gingen dabei von Gastronomen aus allen Städten und Gemeinden des Salzlandkreises ein.

 

Einer davon ist Michael Schnock, Betreiber des Tourismuszentrum Löderburger See. "Wir machen zum Männertag auf, auch wenn vielleicht wenig Gäste kommen. Alle Hygiene-Vorschriften können wir einhalten, Restaurant und Kiosk werden geöffnet, unser Personal ist geschult und auch unseren Gästen sollten die Regeln bekannt sein. Für die Einhaltung der Regeln haben wir auch überall Hinweistafeln, für das Restaurant die erforderlichen Gästelisten und für den Außenbereich Sicherheitsleute. Selbst wenn wir kein Geld verdienen, aber wir wollen ein Zeichen setzten".   

 

Aus Aschersleben gingen acht Anträge ein, aus Barby einer, aus Bernburg 18, aus Calbe einer, aus Hecklingen einer, aus Könnern zwei, aus Nienburg sechs, aus Schönebeck acht, aus Seeland drei, aus Staßfurt fünf, aus der Verbandsgemeinde Egelner Mulde sowie aus der Verbandsgemeinde Saale-Wipper jeweils drei. Kein Antrag ging dagegen aus Bördeland bis zum genannten Zeitpunkt ein.

 

Betreiber von Speisegaststätten können auch weiterhin Anträge auf Wiedereröffnung stellen. Nach Möglichkeit sollte dies bis kommenden Montag, 18. Mai, 11 Uhr geschehen, damit der Bescheid vom Salzlandkreis noch am gleichen Tag genehmigt und verschickt werden kann. Der Antrag kann ausschließlich online auf der Interseite des Salzlandkreises gestellt werden.

 

Landrat Markus Bauer: „Dank der Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden können wir trotz der strengen Vorgaben der Landesregierung allen die Möglichkeit auf eine schnelle Wiedereröffnung bieten.“ Der Landrat dankte diesbezüglich auch seinen Mitarbeitern.

 

Die, die ihre Gaststätten nach dem 21. Mai eröffnen wollen, müssen dies dem Salzlandkreis lediglich anzeigen.

 



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Kommentare: 1
  • #1

    Jürgen (Freitag, 15 Mai 2020 20:23)

    Wieso Antrag stellen?
    Der Landkreis sollte Regelnvorgeben, an denen sich die Gastronomen halten müssen.
    Aber diese Regelungen gibt ja schon Sachesen -Anhalt vor.
    Was soll das alles? Bürokratie, wie sie gelebt wird!!