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„Abschaffung der Beiträge ist grober Unfug“

Ascherslebens Oberbürgermeister Andreas Michelmann kritisiert scharf Entscheidung des Landestages Sachsen-Anhalt zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge


Die Regierungskoalition von Sachsen-Anhalt hat sich darauf verständigt, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 abzuschaffen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis zum Sommer im Parlament eingebracht werden.

 

Ascherslebens Oberbürgermeister Andreas Michelmann bezeichnet diese Entscheidung als „große Torheit“. „Die sogenannten Volksinitiativen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind nichts anderes als knallharte Vertretungen von Eigeninteressen der Haus- und Grundbesitzer“, so Michelmann weiter.

 

Die aktuell praktizierte Regelung von gestaffelten Beiträgen bezüglich der zugrunde gelegten Abrechnungseinheiten, die entsprechend ihrer Nutzung in verschiedene Kategorien eingeteilt werden – Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen – und in diesem Zusammenhang erhobene Erschließungsbeiträge (Bundesrecht) bzw. Ausbaubeiträge (Landesrecht) sind ein über Jahrzehnte bewährtes und ausgewogenes System. Das Hauptargument der „Abschafferfraktion“ sind die einmalig hohen Kosten. „Hierfür hat der Landesgesetzgeber Regelungen vorgesehen. Kommunen haben die Möglichkeit, wiederkehrende Beiträge zu erheben“, so Michelmann. In der Stadt Aschersleben wird diese Möglichkeit in insgesamt sieben Ortsteilen umgesetzt.

 

Das Prinzip der Ausbaubeiträge beruht darauf, dass diejenigen mit dem größten Nutzen einen angemessenen Beitrag zahlen. Letzten Endes erhalten die Anwohner bzw. Grundstückseigentümer vor der Haustür eine grundhafte ausgebaute Straße samt Fußweg, die insbesondere bei Anliegerstraßen weitestgehend durch die Anlieger selbst genutzt wird. „Ganz nebenbei steigt mit dem Ausbau der Wert des Grundstückes. Denken die Initiatoren der Abschaffung dann auch an eine Wertsteigerungsabgabe bei Verkauf des Grundstückes?“, fragt Andreas Michelmann provokant.

 

Sollte der Landtag diesen „groben Unfug“ beschließen, ist sich Andreas Michelmann sicher, zahlen Bewohner von Mehrfamilienhäusern die Zeche für die Wertsteigerung der Hauseigentümer. Außerdem sieht er ein weiteres Mal die kommunale Selbstverwaltung durch die Abschaffung ausgehöhlt. Der geplante finanzielle Ausgleich für die Kommunen durch das Land bedeute schlichtweg, dass Kommunen in Zukunft nur noch exakt so viele Straßen ausbauen können wie Geld vom Land fließt. „Wie das in der Praxis aussehen wird, zeigt sich daran, dass für das Jahr 2021 statt der notwendigen 40 Millionen Euro, 15 Millionen Euro vom Land eingeplant sind“, kritisiert Michelmann weiter.

 

Die weitere Forderung der Volksinitiative, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 zu erstatten, hat für Andreas Michelmann wenig mit Sinn und Verstand zu tun. Vielmehr sei es ein praktisches Beispiel für das Wirken einer Eigennutz-Initiative auf das politische Meinungsbild – in diesem Fall auf das des Landtages.

 



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