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Umsatzsteuer-Senkung: Licht und Schatten

Steuer-Senkung: Ein Kommentar von Wolf-Dieter Kleinschmidt, Steuerkanzlei in Bernburg. Kleinschmidt hält viele umsatzsteuerliche Detailfragen für noch nicht ausreichend geklärt.


Die von der Großen Koalition geplante Senkung der Umsatzsteuersätze ab 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr bringt gerade auch wegen ihrer Kurzfristigkeit erhebliche Probleme mit sich. Darauf wies Steuerberater und Rechtsbeistand Wolf-Dieter Kleinschmidt in einer Mandanteninformation hin. Ein beachtlicher Bürokratie- und Umstellungsaufwand, der alle Unternehmen betreffen wird, müsse bewältigt werden. Es sei zu erwarten, dass die notwendige IT-Anpassung von Kassensystemen, Warenwirtschaftssystemen, Buchhaltungssystemen oder Rechnungsprogrammen kaum innerhalb weniger Wochen fehlerfrei zu realisieren sein.

 

Daneben hält Kleinschmidt viele umsatzsteuerliche Detailfragen für noch nicht ausreichend geklärt. Er forderte die Vorlage eines Schreibens des Bundesfinanzministers, in dem zu der Behandlung von Anzahlungen oder Dauerrechnungen Stellung genommen wird, aber auch zu der Behandlung von unrichtigen Steuerausweisen, wenn die EDV-Umstellung in den Unternehmen nicht rechtzeitig erfolgen kann.

 

Im Übrigen ist mit der Senkung eine willkommene Konjunkturspritze ermöglicht, weil der Verbraucher-Konsum angekurbelt werden könnte. Kleinschmidt geht davon aus, dass die geringere Umsatzsteuer in vollem Umfang von den Unternehmen weitergegeben werde. Ob allerdings für das Wieder-Erstarken der Konjunktur diese Maßnahme nur für ein halbes Jahr ausreichend sein dürfte, bezweifelt Kleinschmidt und hält deshalb eine Verlängerung dieser Steuersatz-Änderung bis Ende 2021 für notwendig.

 



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