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Kinderbonus als Unterstützung für Familien

Wer Anspruch hat und wie die Auszahlung geplant ist – Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen.


Wer Anspruch hat und wie die Auszahlung geplant ist – Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Familien sollen mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt werden, da sie während der Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Das hat die Bundesregierung beschlossen.

 

Den Kinderbonus soll es für jedes Kind geben, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Ein Antrag ist nicht nötig. Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets, das der Koalitionsausschuss jüngst beschlossen hat. Wann Familien mit der finanziellen Hilfe rechnen können, hängt vom weiteren Verfahren der Gesetzgebung ab.

 

Insgesamt wird der Bund 4,3 Milliarden Euro für den Kinderbonus aufwenden. Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Sie werden sobald wie möglich von ihrer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über die Auszahlung informiert.

 

Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Ar-beitslosengeld II) verrechnet.

 



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