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Neuen Rentenbescheid unverzüglich beim Jobcenter einreichen

Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern zum 1. Juli diesen Jahres um 4,20 Prozent.


Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern zum 1. Juli diesen Jahres um 4,20 Prozent.

 

Altersrentnerinnen und -rentner erhalten zwar keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Allerdings wird die Rente gegebenenfalls als Einkommen der Mitglieder einer gemeinsam bestehenden Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Auch die Hinterbliebenen-, Erwerbsminderungs- und Unfallrenten von Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldbeziehern erhöhen sich. Entsprechend führt die Erhöhung der Rentenleistung unter Umständen zur Änderung des SGB II-Anspruchs der Bedarfsgemeinschaft.

 

Leistungsbescheide betroffener Hartz-IV-Bezieher ergehen bezüglich der zu berücksichtigenden Rente zunächst vorläufig. Die entsprechende Erhöhung wird dazu ab Juli 2020 pauschal auf die derzeitige Rente aufgeschlagen.

 

Zum Abgleich und zur gegebenenfalls notwendigen Korrektur des Renteneinkommens in der Leistungsberechnung ist der Änderungsbescheid des Rentenversicherungsträgers von den betreffenden Leistungsberechtigten unverzüglich nach Erhalt postalisch oder per E-Mail beim Jobcenter Salzlandkreis einzureichen. Es besteht insoweit eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.



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