Folgeanträge müssen wieder gestellt werden
Viele Antragsteller haben in den vergangenen Monaten davon profitiert: Aufgrund einer befristeten Regelung im SGB II brauchten Leistungsberechtigte, die ab dem 1. April 2020 einen Folgeantrag hätten stellen müssen, die Fortzahlung ihrer Leistungen nicht neu beantragen. Bewilligungen wurden durch das Jobcenter automatisch um weitere sechs oder zwölf Monate verlängert.
Diese gesetzliche Übergangsregelung endet zum 31. August 2020.
Kunden des Jobcenters, deren aktueller Bewilligungszeitraum am 31. August 2020 oder später endet, müssen nun wieder Folgeanträge stellen. Das Jobcenter bittet seine Kunden darum, entsprechende Hinweise in den Bescheiden zu beachten. Wichtig ist dies vor allem, damit Ansprüche auf Arbeitslosengeld II für den vollen Monat gewahrt bleiben und die Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II gesichert ist, die nicht durch andere Einkommen versichert sind.
Das Antragsformular können Leistungsberechtigte außer im Jobcenter auch online unter www.jc.salzlandkreis.de/leistungsberechtigte/leistungsservice/antragsformulare/ erhalten.
Mit den Folgeanträgen ab 1. September 2020 sind wie gehabt auch Änderungen in den Verhältnissen beim Jobcenter Salzlandkreis anzuzeigen. Es besteht insoweit eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.
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