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Kontrollen in Prostitutionsstätten und Shisha-Bars in Aschersleben

Einsatzkräfte des Salzlandkreises, des Hauptzollamtes Magdeburg und der Stadt Aschersleben haben in der Nacht zum Samstag Kontrollen in der Innenstadt von Aschersleben durchgeführt. Dabei kontrollierten die Beamten auch Prostitutionsstätten.


Einsatzkräfte des Salzlandkreises, des Hauptzollamtes Magdeburg und der Stadt Aschersleben haben in der Nacht zum Samstag Kontrollen in der Innenstadt von Aschersleben durchgeführt. Dabei kontrollierten die Beamten auch Prostitutionsstätten. Der Zoll prüfte in diesem Zusammenhang die Art und Ausgestaltung etwaiger Beauftragungsverhältnisse und die Rechtmäßigkeit der Aufnahme einer Tätigkeit im Bundesgebiet. Aus Sicht des Salzlandkreises, der für das Prostituiertenschutzgesetz zuständig ist, ergab sich bei einem Objekt der Verdacht, dass dieses ohne Erlaubnis betrieben wird. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

 

Weiterhin wurden drei Shisha-Bars überprüft. Hier wurden durch den Zoll Anhaltspunkte für etwaige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, welche weiterführender Prüfungshandlungen bedürfen. Neben lebensmittelrechtlichen Verstößen wurden in allen Fällen keine oder nur mangelhaft geführte Anwesenheitslisten festgestellt. Die 7. SARS-CoV-2-EindV sieht hierfür eine Geldbuße in Höhe von 1 000 Euro vor.

 

Im Rahmen von Identitätsfeststellungen wurde eine Person angetroffen, die nach unbekannt abgemeldet war. Der derzeitige Aufenthalt des Ascherslebeners wurde vermerkt und ein Bußgeldverfahren nach dem Bundesmeldegesetz eingeleitet.

 

Insgesamt waren an diesem Einsatz, der mit Unterstützung von Beamten des Polizeireviers Salzlandkreis und der Polizeiinspektion Magdeburg erfolgte, 18 Einsatzkräfte beteiligt.

 

Hintergrund: Der Zoll ist unter anderem zuständig für die Schwarzarbeitsbekämpfung und die Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Dem Landkreis obliegt der Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes und der Lebensmittelüberwachung, während die Stadt Aschersleben für das Gaststättengesetz und das Nichtraucherschutzgesetz verantwortlich ist.



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