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Busverkehr im Salzlandkreis: Sicher und wirtschaftlich muss das Ergebnis sein

Öffentliche Ausschreibung ist aufwändig, aber kein Geheimnis. Der Salzlandkreis erklärt das erforderliche Verfahren. KVG und Kreistag setzen Gesetze um.


Öffentliche Ausschreibung ist aufwändig, aber kein Geheimnis. Die Diskussionen um die Entscheidungen zur Neuvergabe des Bus-Linienverkehrs im Salzlandkreis dauern an. Mit den wirtschaftlich positiven Ausschreibungsergebnissen - der Kilometerpreis sinkt von circa 2,70 auf 2,10 Euro - ergeben sich deutliche Einsparungen für die KVG. Die Zuschüsse des Landkreises verringern sich um jährlich rund 900 000 Euro - Geld, das an anderer Stelle für die Einwohner eingesetzt werden kann. Denn das steht als oberstes Ziel: sparsam und transparent mit Steuergeldern umzugehen, die gesamte Region zu betrachten und die Aufgaben gesetzeskonform, wirtschaftlich, sicher und verlässlich umzusetzen.

 

Die Kreisverwaltung erklärt das Verfahren, wie und warum es zu dem Ergebnis kam: die Kreisverkehrsgesellschaft KVG fährt weiter, die Firma RVS GmbH & Co. KG (Haubold) nicht mehr, und klagt.

 

„Ich habe Verständnis und große Achtung für das Engagement in der Region Staßfurt, für die Einwohner, die sich mit Petitionen einsetzen für die Firma“, sagt Landrat Markus Bauer heute. „Wir werden auch alle Möglichkeiten im rechtlichen Rahmen anbieten, das Unternehmen weiter einzubinden in unseren Wirtschaftsstandort.“ Und weiter: „Wenn Vergabekammer und Gericht in Einzelfragen zu anderen Entscheidungen kommen als wir bisher, wird das anzuwenden sein.“ Genau wie die Vorgaben bei öffentlichen Vergaben. Denn: „Wie solche komplizierten Verfahren zu führen und zu entscheiden sind, regelt das Gesetz, kein Kommunalpolitiker und auch kein Landrat. Die Aufgabe des Salzlandkreises ist es, den ÖPNV als Daseinsvorsorge zukunftsfähig abzusichern. Dabei sind alle rechtlichen Grundlagen einzuhalten.“

Der Salzlandkreis ist der Aufgabenträger für den ÖPNV. Im Juli 2020 liefen die langfristig vergebenen Konzessionen für den Bus-Linienverkehr im Kreisgebiet aus. Es war neu zu entscheiden für die nächsten zehn Jahre. Sicher, wirtschaftlich und leistungsfähig. Aber auch ergebnisoffen, wie bei allen Leistungen, die Private für einen öffentlichen Auftraggeber erbringen sollen. Entscheidungen hierzu trifft der Kreistag.

 

Öffentliche Vergaben unterliegen einem engen gesetzlichen Rahmen. Kein Recht auf Besitzstand. Vielmehr sind Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz geboten, um einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherzustellen und Korruption und Vetternwirtschaft wirksam zu verhindern. Das ist auch richtig, denn Aufträge an Dritte werden mit Steuergeld bezahlt. Sparsamkeit steht ganz oben.

 

Mit der Vergabe hat der Auftraggeber zudem die Möglichkeit der wirtschaftlichen Neubewertung von Leistungen. Enorm wichtig bei einem so großen Auftrag wie die Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs über ein ganzes Jahrzehnt.

 

Unternehmen erlangen vertraglich Planungssicherheit. Ihrer unternehmerischen Verantwortung obliegt die Beschäftigung von Personal und die Beschaffung der Busse, ob Kauf, Leasing oder Miete.

 

Drei Jahre waren Salzlandreis und Kreistag in Vorbereitung auf den Sommer 2020 mit den notwendigen Schritten befasst. 2018 beschloss der Kreistag, den Linienverkehr grundsätzlich weiter an die KVG zu vergeben, ein kommunales Unternehmen mit etwa 150 Beschäftigten, für das der Salzlandkreis die wirtschaftliche und soziale Verantwortung trägt, wie auch politisch für die anderen Unternehmen in der Region. Das Kreisverkehrsunternehmen stellt Sicherheit und Leistungsfähigkeit unter Beweis.

 

Die Entscheidung pro KVG erging bewusst auch anders als seinerzeit bei der Krankenhausversorgung, die an einen privaten Betreiber abgegeben worden war.

 

Das Hecklinger Unternehmen wollte mit einem Antrag 2019 die Verkehrsdienstleistung künftig eigenwirtschaftlich erbringen, anstelle der KVG. Der Salzlandkreis als zuständige Behörde prüfte den Antrag auf Plausibilität und musste ablehnen. Später bestätigte das Landesverwaltungsamt dieses Prüfergebnis.

 

RVS nutzt jetzt den Rechtsweg, den der Rechtsstaat bietet, und klagt. Auch gegen die Entscheidung der inzwischen erfolgten öffentlichen Ausschreibung.

 

Hier war die Kreisverkehrsgesellschaft im Frühjahr vom Kreistag beauftragt, erneut ein Drittel des öffentlichen Dienstleistungsauftrags, genau 33 Prozent, rechtskonform an Subunternehmer auszuschreiben. Der Landrat hatte diese Vorlage initiiert. Es war der klare Wille auch des Kreistags, den Weg für Marktbeteiligung zu öffnen und wirtschaftliche Vielfalt zu ermöglichen. Rund 930 000 Kilometer im Kreisgebiet, die von anderen Unternehmen gefahren werden sollen, somit auch regionalen Firmen Beteiligung ermöglichen. Sechs Angebote gingen dazu ein, auch von dem Hecklinger Unternehmen. Das wirtschaftlichste Angebot soll den Zuschlag erhalten.



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