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Leserbrief: KVG Salzland gegen Haubold

Und wenn die Verantwortlichen diesmal ernsthaft und mit gutem Willen an einer Fortsetzung der Kooperation bzw. Einbindung der Firma Haubold in den ÖPNV im Salzlandkreis interessiert wären bzw. gewesen wären, dann hätte auch rechtlich zulässigerweise die Möglichkeit bestanden, die Kooperation fortzusetzen, denn solche Modelle gibt es auch andernorts in Deutschland.


Ich habe den Artikel in der Volksstimme aufmerksam gelesen. Der erste Eindruckvon Herrn Zander:

  • 1.Verwirrung stiften,
  • 2.alles richtig gemacht, keine Probleme
  • 3.Schuld sind die anderen

 

Persönlich tangiertmich eine Aussage von Herrn Zander wie folgt:“ Außerdem: Bei der Petition für Herrn Haubold müsste man mal hinterfragen, welche wirtschaftlichen Verbindungen zwischen dem Initiator der Petition und der Firma von Herrn Haubold bestehen.“

 

Was soll das?

 

Mit einer Pressemitteilung vom 19.08.2020 habe ich zu meinen Beweggründen, meiner beruflichen Verbindung und verbundenen Umsatzverlusten eindeutig Stellung bezogen. Gleiches wiederholte ich beim Gesprächstermin mit der Volksstimme. Fachlich kann ich die solide Entwicklung des Unternehmens „RegionalverkehrSalzland GmbH & Co. KG“ (Haubold) zu einem modernen Verkehrsunternehmen sehr wohl beurteilen und verstehe deshalb die von Ihnen beschlossene, kurzfristige Interimslösung ab 01.08.2020 (öffentliche Aussage Hr. Wilke am 05.08.2020) nicht.

 

Der Aufsichtsrat hat zu kontrollieren und zu beraten, nicht zu beschliessen!

 

Der Landrat hat dafür zu sorgen, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Von Herrn Zander erhielt ich am Abend des 20.08.2020 einen Anruf mit der Frage, wie ich dazu komme, eine Petition zu initiieren. Mit Verweis auf die, sicherlich von ihm gelesenen, Veröffentlichungen meinerseits, habe ich das nochmals in kurzen Sätzen zusammengefasst.

 

Ich bin beruflich u.a. bei der Firma Haubold langjährig tätig und werde auch deshalb von vielen Bürgern angesprochen, was dort los sei. Gerüchte über eine angebliche Pleite gab es schon vor zwei Jahren. In dieser Zeit wechselten nachweislich Fahrer der Fa. Haubold zur KVG (??).

 

Herr Zander, das obige Zitat wird sicherlich falsch verstanden, falsch wiedergegeben worden sein, oder aber nie so gesagt worden sein, falls es mal konkret werden sollte. Da bin ich sicher. Herr Zander, ich kenne Sie zwar nicht persönlich, Sie stellen sichaber ein menschliches Armutszeugnis aus. Und, beleidigen Sie bitte nicht die Intelligenz der Bürger. Vielleicht sollte Ihre Frage so formuliert werden: Welche Interessen bestehen zwischen Ihnen, dem Landrat, dem Stellvertreter, Herr Wilke und dem Mitbieter?

 

Weiter: Falsch ist zudem eine weitere Aussage, wonach in anderen Fahrgebietender KGV keine Probleme vorhanden seien. Von Kunden aus dem Raum Barby habe ich zum Schülerverkehr anderes vernommen.

 

Zum Zwischenstand der Petition kann ich Stand heute (04.09.2020 18:00 Uhr ) folgendes verkünden:

 

  • Online Unterschriften 2.118
  • Petition gelesen 17.657 Unterschriftenlisten
  • hier eingegangen 134 Unterschriften
  • (ungezählt) ca. 2.600

 

Alle fordern faires und verantwortungsbewusstes Handeln, Transparenz, einen zukunftsgerechten Personennahverkehr und sinnvollen Umgang mit Steuergeldern. Von unseren gewählten Kreistagsabgeordneten habe ich erstaunlicherweise (oder auch nicht) noch keine Reaktion wahrnehmen können. Die Fragen werden mit Sicherheit zur nächsten Wahl gestellt werden. Ich bin immer noch überrascht von den vielen Unterstützer, die mit mir einer Meinung sind. Ich danke allen Bürgern hiermit ausdrücklich. Vielen, vielen Dank, auch für die zahlreichen Gespräche.

 

Volker Frank / Stassfurt

 

Zu dem Volksstimme Beitrag vom 03.09.2020 "Rechtsbeugung kann man nicht verlangen" unser Leserbrief der Firma Haubold

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in der Volksstimme, Salzland-Kurier vom 3. September 2020 haben Sie auf Seite 15 ein Interview mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Kreisverkehrsgesellschaft Helmut Zander veröffentlicht.

 

Aus meiner Sicht stellen sich die Vorgänge anders dar; ich will versuchen meine Einwände gegen die Ausführungen von Herrn Zander anhand von drei Punkten sachlich zu erläutern. Ich belasse es wegen des Umfangs bei den drei Punkten, was freilich nicht bedeutet, dass ich dem Rest der Behauptungen von Herrn Zander zustimmen würde.

 

1. Wir haben in 2019 einen Antrag gestellt, den gesamten Busverkehr im Salzlandkreis ohne öffentliche Zuschüsse zu übernehmen; Herr Zander führt hierzu im Interview bei Ihnen aus:

 

„Der Fachdienst [Ordnung und Straßenverkehr des Salzlandkreises] hat anhand des Antrags entschieden, dass die Firma von Herrn Haubold nicht in der Lage dazu ist. Diese Entscheidung haben das Landesverwaltungsamt und das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt.“

 

Zunächst möchte ich festhalten, dass unser Antrag wesentlich günstiger ist, als die entsprechenden Leistungen der KVG, die dem Salzlandkreis gehört. Im Klartext: wir kämen ohne die bisherigen Zuschüsse aus. Rund vier Millionen Euro jährlich könnten eingespart werden. Das macht auf die gesamte Laufzeit etwa 40 Millionen Euro. Ich glaube, das erklärt zunächst, warum in der Sache so viel politischer Druck ist.

 

Dann lohnt es sich, den Fachdienst etwas genauer anzusehen, der unseren Antrag abgelehnt hat. Fachbereichsleiter ist ein alter Bekannter, der stellvertretende Landrat Thomas Michling. Als Fachbereichsleiter für Ordnung und Straßenverkehr ist er gleichzeitig auch für die KVG zuständig, die sich ja zu 100 % im Eigentum des Salzlandkreises befindet.

 

Im Klartext: Der Dienstherr der KVG entscheidet gleichzeitig über einen Antrag, der die Abschaffung der KVG zur Folge gehabt hätte? Es kann sich jeder selbst ausrechnen, in welchem Interessenkonflikt sich der Salzlandkreis hier befand.

 


Sachsen-Anhalt ist übrigens eines der ganz wenigen Bundesländer, in dem solche Entscheidungen auf Stadt- oder Kreisebene entschieden werden. Andernorts wird sowas von Anfang an auf einer anderen, neutraleren Ebene entschieden. Wir haben deswegen Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide erhoben.

 

Und hier ist es nun richtig; das Landesverwaltungsamt in Magdeburg hat unseren Widerspruch in erster Instanz abgelehnt; und zwar nicht, weil wir es angeblich nicht können, sondern weil Zweifel daran geäußert wurden, ob wir tatsächlich ohne Zuschüsse auskommen können. Das Landesverwaltungsamt hat es allerdings weder für nötig befunden, sich eines externen Gutachters, zu bedienen, was in solchen Fällen eigentlich üblich ist. Noch wurde meiner Firma die Gelegenheit gegeben, die behaupteten Zweifel aufzuklären.

 

Dabei wird unsere Position mittlerweile in drei Gutachten von drei unabhängigen und renommierten Wirtschaftsprüfern bestätigt. Deswegen haben wir Klage gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes eingelegt. Und hier ist die Darstellung von Herrn Zander nun wieder ungenau oder sogar falsch.

 

Was vom Verwaltungsgericht Magdeburg abschlägig beschieden wurde, war lediglich unser Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis von August 2020 bis Januar 2021 um den Verkehr vorübergehend zu fahren; das hat aber überhaupt nichts mit der grundsätzlichen Entscheidung zu tun.

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat also – zumal es sich um ein Eilverfahren handelte und nur eine grobe Rechtsprüfung vorgenommen wurde - nicht bestätigt, dass die Entscheidung des Fachdienstes zu den Linienverkehrsgenehmigungen richtig sei, oder unseren Widerspruch dagegen als unbegründet abgewiesen.

 

Die Entscheidung zur einstweiligen Erlaubnis wird durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg überprüft; mit einer Entscheidung ist bis Jahresende zu rechnen. Herr Zander ist als Bürgermeister in Güsten ein erfahrener Kommunalpolitiker; ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass ihm der Unterschied zwischen Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht bzw. den einzelnen Rechtsmitteln und Klageverfahren nicht bekannt ist.

 

2. Weiter führt Herr Zander in dem Interview aus:

 

„Seine [Haubolds] Aussage, dass niemand mit ihm gesprochen habe, ist völlig falsch. Ich bin mehrfach bei ihm gewesen, und er war mehrfach bei der KVG. […] Ich hatte immer ein offenes Ohr für Haubold.“

 

Hier baut Herr Zander zunächst einen Pappkameraden auf, um ihn anschließend mit großer Geste zu widerlegen. Das ist ein altbekannter rhetorischer Trick. Aber natürlich habe ich nie behauptet, mit mir hätte niemand gesprochen. Das Problem war vielmehr, dass mit mir nicht mehr gesprochen wurde, als die Lage kritischer wurde, und zwar konkret ab Juni 2019!

 

Zu diesem Zeitpunkt war ein großer runder Tisch mit allen Beteiligten geplant. Trotz Zusage aller Parteien wurde der Termin am Tag davor kurzfristig wieder abgesagt - vom Salzlandkreis. Ein neuer Gesprächstermin wurde nicht mehr angeboten.

 

Seit Juni 2019 haben die Verantwortlichen den Kopf in den Sand gesteckt. Dass ausgerechnet Herr Zander sich jetzt nicht mehr daran erinnern will verwundert. Immerhin war er als Aufsichtsrat der KVG einer der wichtigsten Teilnehmer für den Runden Tisch, der abgesagt wurde.

Und daran ändert auch überhaupt nichts, dass Herr Zander mir am 3. März diesen Jahres im Kreistag zugerufen haben will, es würde ihn freuen, weiter mit mir zusammenzuarbeiten. Ebenso wenig wie ein Termin am 30. April, zu dem Herr Zander mit dem Geschäftsführer der KVG anrückte, ohne auch nur im Ansatz konkrete Formen der Zusammenarbeit zu erörtern.

 

Tatsache ist, dass die Zusammenarbeit mit der Firma Haubold nicht fortgesetzt wurde. Ich bleibe hier ausdrücklich bei meiner Darstellung, dass es eben keine konkreten Gespräche gegeben hat über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit.

 

3. Herr Zander führt in dem Interview weiter aus:

 

„Den Vorwurf, wir würden Herrn Haubolds Rechnungen nicht bezahlen, kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Es ging damals insbesondere um die Rechnung 2017. Am 6. Februar 2019 ging die Rechnung bei der KVG ein und wurde am 11. Februar überwiesen. Wir haben immer zeitnah überwiesen, denn auch er musste ja immer seine Mitarbeiter bezahlen.“

 

Wer das Interview mit Herrn Zander gelesen hat, wird gesehen haben, dass er sich dort berühmt, er habe seit 2016 aus reiner Großzügigkeit Hundertausende mehr an uns bezahlt, um „das Unternehmen am Leben [zu] erhalten“; wenn er gewollt hätte, so Zander wörtlich, hätte er uns schon damals „ausbooten“ können.

 

Es tut mir leid, wenn ich Herrn Zander hier vielleicht etwas unsanft korrigieren muss, aber ich betone, dass wir nach Leistung im Einklang mit den getroffenen Vereinbarungen entlohnt wurden. Etwas anderes ließe das Gesetz auch gar nicht zu.

 

Mithin haben wir keinen Euro zu viel bekommen, und schon gar nicht wurde die Zahlung von Herrn Zander nach Gutsherrenart ausgekehrt, um ein kränkelndes Unternehmen zu unterstützen. Richtig ist vielmehr, dass die PNVG / KVG jahrelang ihren vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und wir nur deswegen finanzielle Probleme hatten.

 

Das lässt sich eindrucksvoll an der oben zitierten Aussage von Herrn Zander belegen.

 

Ja, wir haben die Rechnung für 2017 der PNVG am 6. Februar 2019 zugestellt. Und ja, die PNVG hat tatsächlich fünf (!) Tage später gezahlt. Soweit sagt Herr Zander die Wahrheit. Was er aber verschweigt: Es ging gar nicht um die Rechnung von 2017! Es ging um 2016.

 

Im Mai 2017 haben wir die Abrechnung für das Jahr 2016 in Höhe von 240.000,- Euro vorgelegt. Ohne Angabe von Gründen wurde die Abrechnung nicht geprüft, blieb also liegen. Im August 2017 wurden unsere Abschlagszahlungen um 40.000,- Euro pro Monat gekürzt, wieder ohne jeden Anlass und ohne Angabe von Gründen.

 

Nach jahrelangem Hinhalten wurde schließlich von der PNVG / KVG ein Gutachter eingesetzt. Und dieser fand heraus, dass wir nicht nur ordentlich abgerechnet, sondern sogar zu wenig in Rechnung gestellt hatten. Der PNVG blieb also gar nichts anderes mehr übrig, als Ende 2018 (!) endlich zu zahlen.

 

Und jetzt kommt’s!

 

Weil wir im Streit über die Rechnung für 2016 lagen, konnten wir die Endabrechnung für 2017 gar nicht vorlegen.

 


Mit einem Jahr Verspätung durften wir sie dann endlich einreichen. Dass die PNVG innerhalb von fünf Tagen gezahlt hat, ist vor dem Hintergrund wahrlich kein Grund sich dafür auf die Schulter zu klopfen.

 

Übrigens läuft das gleiche Spiel schon wieder. Unsere Rechnung für 2018 wurde ohne Angabe von Gründen nicht gezahlt. Demzufolge konnten wir auch für 2019 nicht fakturieren. Mittlerweile schuldet die PNVG uns fast eine Millionen Euro! Diesmal war ich nicht bereit, länger hin zu warten und treibe meine Rechnung per Anwalt bei. Hierüber wurde vorgestern in Magdeburg erstmalig verhandelt. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.

 

Ich muss es jedem selbst überlassen, aus den von mir aufgeführten Fakten seine Schlüsse zu ziehen und den Sachverhalt zu bewerten. Ich will abschließend nur noch auf Eines hinweisen:

 

Schon in den 30er Jahren erwarb mein Großvater von der Reichspost eine Linienkonzession im Altkreis Staßfurt. In der DDR hat man uns dann quasi enteignet, nach der Wende wurde die Liniengenehmigung reprivatisiert.

 

Damals hat der amtierende Landrat das Kooperationsmodell zwischen der rekommunalisierten KVG und der privaten Firma Haubold initiiert und auch umgesetzt. Im Vertrauen und im guten Glauben auf eine fortwährende Zusammenarbeit hat damals die Firma Haubold ihre eigenwirtschaftliche Liniengenehmigung in die Kooperation eingebracht.

 

Die Situation bei der letzten Direktvergabe an die KVG im Jahr 2011 war prinzipiell nicht anders als heute. Nur mit dem Unterschied, dass damals noch ein Landrat in Amt und Würden war, der den politischen Willen auch mit Unterstützung des Kreistags durchgesetzt hat, das über lange Jahre bewährte Kooperationsmodell zwischen der KVG und der Firma Haubold fortzusetzen.

 

Und wenn die Verantwortlichen diesmal ernsthaft und mit gutem Willen an einer Fortsetzung der Kooperation bzw. Einbindung der Firma Haubold in den ÖPNV im Salzlandkreis interessiert wären bzw. gewesen wären, dann hätte auch rechtlich zulässigerweise die Möglichkeit bestanden, die Kooperation fortzusetzen, denn solche Modelle gibt es auch andernorts in Deutschland.

Leider, so klar muss man es wohl aussprechen, war hieran tatsächlich niemand interessiert! Eine Hoffnung muss ich freilich den Beteiligten nehmen. So leicht wie Herr Zander es sich gemacht hat, darüber hinwegzutäuschen, wird es nicht mehr gehen. Ich werde mich den Ungenauigkeiten und Halbwahrheiten an jeder Stelle entgegenstemmen, wo ich auf sie stoße, und sachliche Aufklärung dagegensetzen.

 

Somit bleiben eigentlich nur noch zwei Möglichkeiten; die Verantwortlichen, also die Herren Bauer und Michling, die Herren Zander, Bieling und Wilke erklären der Öffentlichkeit, warum sie in den Zeiten von Corona einen Familienbetrieb mit 50 Arbeitsplätzen ohne jede Not ausbooten und Steuergelder verschwenden, oder sie beginnen endlich, sich ernsthaft um eine Lösung zu bemühen, die allen gerecht wird.

 

Letztlich liegt das auch in ihrem eigenen Interesse; das Kalkül, auf Zeit zu spielen, und abzuwarten, bis die Firma Haubold in die Knie geht, um dann sagen zu können, man hätte es ja immer gewusst, wird nicht aufgehen. Bis zur Entscheidung über die Vergabe des Busverkehrs im Salzlandkreis halten wir allemal durch. Und diese Entscheidung ist mindestens völlig offen.

 

Ich für meinen Teil gehe davon aus, dass wir am Ende den Zuschlag erhalten werden. Dann wird gefahren, so zuverlässig und kostengünstig wie seit 80 Jahren; eine Petition, die spontan ins Leben gerufen wurde und innerhalb einer Woche weit über 5.000 Unterschriften für uns gesammelt hat, nennt sich: Bürger für Haubold! Ich danke auch auf diesem Wege allen aufrechten Unterstützern und freue mich darauf, wenn es dann wieder heißt: Haubold für die Bürger!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Torsten Haubold

 

Hecklingen, den 03.09.2020



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