Die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH (KVG) hat bei der Ausschreibung zur vorübergehenden Leistungserbringung im Verkehrsraum Staßfurt nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH (KVG) hat bei der Ausschreibung zur vorübergehenden Leistungserbringung im Verkehrsraum Staßfurt nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg hat am Dienstag mehrere Anträge eines unterlegenden Bieters als unbegründet zurückgewiesen.
Damit kann die Firma Mendorf Reisen GmbH & Co. KG als Auftragnehmer für die KVG die Aufgaben nach dem Nahverkehrsplan Salzlandkreis solange erfüllen, bis weitere anhängige Gerichtsverfahren zur Vergabe der Verkehrsleistung im Raum Staßfurt beendet sind.
Die KVG hatte bereits am 30. September 2020 mitgeteilt, dass die Firma Mendorf Reisen GmbH & Co. KG auch bei der Interimsvergabe den Zuschlag erhalten hatte. Zuvor hatte das Unternehmen mehrere Firmen aufgefordert, ein entsprechendes Angebot abzugeben.
Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge, insbesondere der Schülerbeförderung, mussten die Bieter alle Fahrzeuge und Fahrer angeben und vorführen. Außerdem mussten die Fahrzeuge bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Mit der Durchführung dieser Vergabe war eigens ein externes Planungsbüro beauftragt. Das Planungsbüro stellte ein faires und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren sicher.