Janko Wilke, Geschäftsführer der Kreisverkehrsgesellschaft, teilt in einer ersten Reaktion mit: „Das Oberlandesgericht ist anders als die Vergabekammer der Auffassung, dass wir nicht gegen unsere eigenen Kriterien bei der Vergabe verstoßen haben.
Im Rechtsstreit zwischen der Kreisverkehrsgesellschaft (KVG) Salzland mbH und einem unterlegenen Bieter bei der Vergabe von Leistungen im Verkehrsraum Staßfurt nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans für den Salzlandkreis ist heute ein weiteres wichtiges Urteil zugunsten der KVG gefallen.
Zwar liegt die Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg nach der Sitzung am heutigen Freitag, 4. Dezember, noch nicht schriftlich vor. Gleichwohl hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung nach Auffassung der KVG klar die Tendenz aufgezeigt.
Janko Wilke, Geschäftsführer der Kreisverkehrsgesellschaft, teilt in einer ersten Reaktion mit: „Das Oberlandesgericht ist anders als die Vergabekammer der Auffassung, dass wir nicht gegen unsere eigenen Kriterien bei der Vergabe verstoßen haben.
Insofern fühlen wir uns in unserem Vorgehen sowie in unserer Rechtsauffassung bestärkt.“ Er betont, es sei stets das Ziel gewesen, den Auftrag rechtssicher an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.