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Stadt Bernburg erlässt Kita-Beiträge für Januar

Die Stadt Bernburg erlässt festgesetzten Kostenbeiträge für den Monat Januar 2021, für alle Kinder, die keine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale) in Anspruch genommen haben.


Erlass von Kita-Kostenbeiträgen für den Monat Januar 2021 im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale) Die Stadt Bernburg (Saale) erlässt auf Grund des $ 30 Abs.3 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) des Landes Sachsen-Anhalt folgende Allgemeinverfügung:

 

1. Die nach der Satzung über die Festsetzung und Erhebung des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale) (Kita-Kostenbeitragssatzung) vom 24.06.2019 (Amtsblatt der Stadt Bernburg (Saale) vom 04.07.2019,S. 7) von der Stadt Bernburg (Saale) für den Monat Januar 2021 festgesetzten Kostenbeiträge werden den Kostenbeitragsschuldnern, die im Januar 2021 keine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale) tatsächlich in Anspruch genommen haben, wegen der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen nach $11 Abs. 2 Neunte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020 (GVBl.LSA,S. 696), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (GVBl.LSA,S.22) in vollem Umfang erlassen.

 

2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Salzlandkreises als bekannt gegeben.

 

3. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale), zu den Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 034716590 eingesehen werden.


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