· 

FFP2-Maske im ÖPNV vorgeschrieben

Für die Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr ist bei einem Inzidenzwert ab 100, welcher derzeit in unserem Verkehrsgebiet deutlich überschritten wird, das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.


Mit Wirkung vom Samstag, den 24.04., gelten bundesweit veränderte Regelungen bezüglich des Infektionsschutzes.

 

Für die Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr ist bei einem Inzidenzwert ab 100, welcher derzeit in unserem Verkehrsgebiet deutlich überschritten wird, das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.

 

Dies gilt also auch für alle Buslinien der KVG Salzland. Medizinische Masken (sog. OP-Masken) sind bei einer Inzidenz über 100 leider nicht mehr zulässig.


Kommentar schreiben

Kommentare: 0