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Aktuelle Polizeimeldungen Salzlandkreis

Hier lesen SIe die aktuellen Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis, herausgegeben durch das Salzlandrevier in Bernburg.


B180, Egeln- Schneidlingen (Unfall mit Personenschaden)

Am Sonntagabend wurden bei einem Verkehrsunfall auf der B180, zwischen Egeln und Schneidlingen vier Personen zum Teil schwer verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war das Fahrzeug eines 23-Jährigen nach einem Überholvorgang ins Schleudern geraten und mit dem Gegenverkehr kollidiert. Der Fahrer (m/42) und die Insassen (w/42, Kinder 9 und 7 Jahre) des Entgegenkommenden Fahrzeuges wurden durch den Aufprall verletzt. Sie wurden ins Klinikum Magdeburg und Klinikum Bördekries gebracht und stationär aufgenommen. Der 31-Jährige Fahrer des Überholten, ebenfalls im Unfall verwickelten, Fahrzeuges und dessen Beifahrerin blieben unverletzt. An den drei Fahrzeugen entstand hoher Sachschaden, sie mussten durch Abschleppdienste geborgen werden. Durch den Unfall und die anschließenden bergungsarbeiten kam es zu entsprechenden Verkehrsbehinderungen in diesem Bereich.

 

Schönebeck (Einbruchsdiebstahl)

Am Montagmorgen wurde der Einbruch in einen Supermarkt in der Calbeschen Straße gemeldet. Unbekannte Täter hatten sich zwischen Samstagabend und Montagmorgen gewaltsam über das Dach Zugang verschafft. Anschließend wurde die Wand neben dem Geldautoamten beschädigt und der Automat angegriffen. Ob er durch die Täter geöffnet werden konnte ist noch unklar und muss durch Spezialisten untersucht werden. Augenscheinlich gelang die Öffnung aber nicht. Die Spezialisten der Spurensicherung kamen zum Einsatz. Die Ermittlungen dauern an.

 

Aschersleben (Einbruchsdiebstahl)

Zwischen dem 20. und dem 24. Oktober wurde aus einer Garage im Garagenkomplex Gierslebener Weg ein Motorrad entwendet. Das Garagentor wurde mit einem Hebelwerkzeug geöffnet, anschließend wurde die Garage durchsucht und ein darin abgestelltes Motorrad der Marke Buell gestohlen. Am Fahrzeug befand sich das amtliche Kennzeichen SLK-VP18.

 

Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Sonntag, um die Mittagszeit, kontrollierte die Polizei einen 36-jährigen, welcher mit dem PKW auf dem Tankstellengelände der Magdeburger Straße war. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,6 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Durchführungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wäre eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,52 Promille (0,26 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschließend die Dienststelle verlassen.

 

Schönebeck (zwei Fälle Schockanruf / Enkeltrick)

Am Montagvormittag, zwischen 11:00 und 11:30 Uhr, wurden in Schönebeck mindestens zwei Rentnerinnen (71 und 95 Jahre) von angeblichen Enkelinnen angerufen. Die Masche war in beiden Fällen gleich. Die angebliche Enkelin hatte einen schweren Unfall verursacht und müsse nun bei der Polizei Kaution hinterlegen. Die Aussage der Enkelin wurde dann durch einen angeblichen Polizisten bestätigt. In beiden Fällen kam es zum Glück zu keiner Geldübergabe.

 

Präventionshinweis der Polizei:

Die Polizei weist in Anbetracht sich immer weiter häufender Betrugsfälle eindringlich darauf hin, dass vorwiegend lebensältere Menschen von diesen Betrügern um ihre Ersparnisse gebracht werden. Dabei sind die Betrüger meist sehr redegewandt, versuchen im Telefonat bereits alle Zweifel auszuräumen und bringen die späteren Opfer dazu, an die Geschichte zu glauben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe den Opfern in solchen Betrugsfällen zu helfen. Die Polizei leistet im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit diesbezüglich gerade bei Senioren Aufklärung. Gefordert ist allerdings auch die Familie, welche sich mit der Aufklärung der Eltern und Großeltern befassen sollte.

 

Oder aber die Bankangestellten und Verkäufer von Gutscheinen, die aufmerksam reagieren können und sollen, wenn z.B. größeren Bargeldsummen abgehoben (Enkeltrick oder Schockanrufe) werden. Wenn diese Aufklärung funktioniert kann ein großer Teil dieser Betrügerei verhindert werden. Das Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich dürfte dennoch relativ hoch sein, da sich die meisten Opfer über ihr Vertrauen und den Gutglauben, welche den Betrug schließlich erst ermöglicht haben, schämen und niemandem davon erzählen. Beziehen sie daher stets eine Vertrauensperson ein, bevor sie ihr Geld einem Betrüger übergeben. In vielen Fällen kann ein Anruf bei ihren Kindern oder der örtlichen Polizeidienststelle den Betrug verhindern.


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