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Antrag zur Luftfilterbeschaffung heute gestellt

Alle Träger von Kita und Schule müssen jetzt ganz schnell sein, um die Förderung für Luftfilter und CO2-Ampeln zu erhalten.


Heute kam vorab die lange erwartete Landesrichtlinie zur Umsetzung des Bundesförderprogramms aus dem Bildungsministerium für allgemeinbildende Schulen. Vorgestern, am Montag, informierte das Landessozialministerium per Erlass über die Fördermöglichkeiten zur Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte und von CO2-Ampeln in Kindertagesstätten.

 

„Lange haben wir uns vorbereitet und jeden Tag darauf gewartet“, nahm Landrat Markus Bauer mit knappen Worten die Meldungen auf, während die Verantwortlichen im Haus das nun Mögliche gleich umsetzten. „Wieder einmal musste alles ganz schnell gehen. Unser Antrag jedenfalls ist gleich heute unterschrieben und raus, um in den Genuss der Förderung mobiler Luftfilter für Schulkinder und Lehrer zu kommen.“

 

Die Träger und Betreiber müssen noch in dieser Woche bzw. für den Schulbereich bis Montag, 6. Dezember, ihren Antrag zur Beschaffung der Geräte in Kitas, in Einrichtungen der Kindertagespflege und in den Schulen schriftlich beim Landesverwaltungsamt vorlegen. Sie können laut der Richtlinien für die Anschaffung maximal 3 000 Euro für Luftfilter und 300 Euro für C02-Ampeln erhalten, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten und CO2-Ampeln im Zeitraum vom 1. Mai bis einschließlich 31. Dezember diesen Jahres. Als Beschaffung gilt der Abschluss eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. Fünf Jahre lang sollen die Geräte ihren Zweck erfüllen. Für die Erstinstallation und die erforderliche Wartung stellt die Bewilligungsbehörde ebenfalls eine Finanzpauschale in Aussicht.

 

In den zurückliegenden Wochen und Monaten seit August hatte der Salzlandkreis den jeweiligen Bedarf bei allen Einrichtungsträgern aufwändig erfragt und dem Land angemeldet. Für die Schulen in eigener Trägerschaft ermittelte die Kreisverwaltung in sechs Klassenräumen den Bedarf an hochwertigen mobilen Luftfiltern. Denn in Frage kommen nur Räume mit eingeschränkter Belüftungsmöglichkeit, wenn sie nicht über eine stationäre raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr verfügen, und in denen die Fenster nur anzukippen sind und/oder die Fenster beziehungsweise Lüftungsklappen einen unzureichenden Querschnitt aufweisen. So geben es die Richtlinien vor. Um bei der Förderung berücksichtigt zu werden, muss jetzt der förmliche Antrag schnellstens auf den Weg gebracht werden, damit er rechtzeitig bis nächsten Montag beim Landesverwaltungsamt ankommt.

 

Die weitgehende Ausstattung mit CO2-Ampeln in den Klassenräumen war bereits zu Beginn des Jahres in Eigeninitiative erfolgt.

 

Mit der Kostenübernahme für solche geeigneten, raumlufttechnischen Anlagen in den gemeinschaftlich von Kindern, Erziehern und Lehrern genutzten Betreuungs- beziehungsweise Unterrichtsräumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit wollen Bund und Land einen Beitrag leisten zur Reduzierung der Infektionswahrscheinlichkeit. Ziel ist, Kinderbetreuung und Schulbetrieb auch unter Pandemiebedingungen aufrecht erhalten zu können.


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