· 

Jobcenter ab Juni für Grundsicherung ukrainischer Flüchtlinge zuständig

Wir arbeiten auf Hochtouren daran, diesen Rechtskreiswechsel für die aktuell circa 800 Bedarfsgemeinschaften weitestgehend unkompliziert und pünktlich umzusetzen“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis


Ab dem 1. Juni sollen Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben. Darauf haben sich Bund und Länder Anfang April verständigt. Damit fallen anerkannte ukrainische Flüchtlinge ab Juni nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern erhalten ihre finanzielle Unterstützung künftig über das Jobcenter. „Wir arbeiten auf Hochtouren daran, diesen Rechtskreiswechsel für die aktuell circa 800 Bedarfsgemeinschaften weitestgehend unkompliziert und pünktlich umzusetzen“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis. „Da verschiedene Rechtsfragen vom Gesetzgeber noch konkret ausgestaltet werden müssen, stellt uns die Kurzfristigkeit dieser Aufgabe vor enorme Herausforderungen.“ Das entsprechende Gesetz soll erst am 20.05.2022 durch den Bundestag verabschiedet werden.

 

„Die Anträge sind bitte möglichst zeitnah zu stellen“, erläutert Sina Lüdtke, Abteilungsleiterin Leistungsgewährung/Service. Nur so könne die pünktliche Auszahlung der Bezüge zum 1. Juni 2022 sichergestellt werden. Der Leistungsantrag wird vereinfacht und in ukrainischer Sprache vom Jobcenter zur Verfügung gestellt, so dass er in den meisten Fällen eigenständig oder mit überschaubarer Hilfestellung von privaten oder ehrenamtlichen Helfern ausgefüllt werden kann.

 

Eigens für die Antragsberatung der ukrainischen Flüchtlinge hat das Jobcenter eine Aktionswoche mit ausgeweiteten Sprechzeiten ins Leben gerufen. Die Antragsabgabe ist unter Vorlage einer gültigen Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels (gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) für den Zeitraum vom 12. Mai bis 23.Mai 2022 im Jobcenter Salzlandkreis wie folgt möglich:

 

Donnerstag 12.05.2022 + 19.05.2022 08:00-12:00 Uhr + 13:00-15:30 Uhr

Freitag 13.05.2022 + 20.05.2022 08:00-12:00 Uhr

Montag 16.05.2022 + 23.05.2022 08:00-12:00 Uhr + 13:00-15:00 Uhr

Dienstag 17.05.2022 08:00-12:00 Uhr + 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch 18.05.2022 08:00-13:00 Uhr

 

Bei Bedarf empfiehlt das Jobcenter den Flüchtlingen einen eignen Dolmetscher zur Antragsberatung mitzubringen.

 

„Wir bieten den Geflüchteten im Salzlandkreis an bestimmten Tagen aber auch sprachliche Unterstützung an“, erklärt Lüdtke. Eine Übersetzerin des Jobcenters steht wie folgt für die ukrainischen Kunden bereit:

 

in Aschersleben am 13.05.2022 und am 19.05.2022

in Bernburg am 12.05.2022 und am 18.05.2022

in Schönebeck am 17.05.2022 und am 23.05.2022

in Staßfurt am 16.05.2022 und am 20.05.2022

 

Weitere Informationen zur Antragstellung und der Leistungsantrag zum Download finden sich auf der Internetseite des Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis.de/Leistungsberechtigte/ukraine. Die Behörde weist darauf hin, dass alle erforderlichen Dokumente grundsätzlich in lateinischen Buchstaben auszufüllen sind.


Kommentar schreiben

Kommentare: 0