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Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine

Menschen aus der Ukraine haben Anspruch auf Grundsicherung, Zugang zu Krankenversicherung, Kindergeld, BaFöG etc., ein erneuter Antrag muss nicht gestellt werden.


Die Jobcenter sind künftig zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Geflüchtete aus der Ukraine haben ab dem 01. Juni 2022 einen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II-Leistungen). Das örtliche Jobcenter unterstützt Sie dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und eine Arbeit aufzunehmen.

 

Anspruchsberechtigt sind Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits vor dem 01. Juni 2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind bzw. bereits den Aufenthaltstitel gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Diese Dokumente werden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Fiktionsbescheinigung nach dem 01. Juni 2022 ausgestellt werden, ist das Jobcenter erst ab dem Folgemonat der Ausstellung für die Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig. Auch in diesen Fällen gilt der Antrag als automatisch gestellt. Dies gilt längstens bis zum 31. August 2022.

 

Die Asylbewerberleistungsbehörden unterstützen Geflüchtete aus der Ukraine so lange weiter, bis das Jobcenter die Zahlung aufnimmt. Es drohen somit keine Versorgungslücken. Haben Sie bisher keine Asylbewerberleistungen erhalten, so ist ein gesonderter Antrag beim zuständigen Jobcenter erforderlich, um dort Leistungen zu beziehen. Dieser kann auch formlos gestellt werden.

 

Krankenkassenwahl / Rentenversicherungsnummer

Bitte wählen Sie bereits jetzt eine Krankenversicherung aus, die ab Beginn des Leistungsbezuges greifen soll. Eine Kopie Ihres Antrages auf Mitgliedschaft müssen Sie dem Jobcenter vorlegen. Des Weiteren benötigen Sie von Ihrer Krankenkasse eine Rentenversicherungsnummer. Diese wird durch die Krankenkasse beantragt und an Sie übermittelt. >> Infos

 

Steuerliche Identifikationsnummer

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird für die Beantragung von SGB II-Leistungen und Kindergeld benötigt. Sie wird einmalig für jede Person vergeben. Dies geschieht teilweise automatisch bei Anmeldung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Wenn Ihnen noch keine Steuer-ID vorliegt, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro o.ä.) auf. >> Infos

 

Bankkonto

Die Jobcenter zahlen Leistungen grundsätzlich bargeldlos. Auch für die weiteren Schritte – wie die Wohnungsmiete oder die Arbeitsaufnahme – ist ein deutsches Bankkonto dringend erforderlich. Bitte eröffnen Sie daher ein Bankkonto. Die örtlichen Banken halten Angebote bereit. Für das Konto können Gebühren anfallen. >> Infos

 

Kindergeld

Wenn Sie Kinder haben und diese ebenfalls mit Ihnen in Deutschland leben, können Sie Kindergeld beantragen. Voraussetzung ist eine Fiktionsbescheinigung bzw. ein Aufenthaltstitel. Stellen sie daher möglichst zeitnah einen Antrag auf Kindergeld. Eine Kopie des Antrags nehmen Sie bitte zu Ihren Unterlagen. Dieses benötigt Ihr Jobcenter. >> Antrag und >> Infos

 

Ukrainische Altersrente

Geflüchtete, die bereits eine Altersrente aus der Ukraine erhalten, können keine SGB II-Leistungen beziehen. Für diesen Fall gibt es Sozialhilfe, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (Leistungen nach dem SGB XII). Die Leistungen des SGB XII orientieren sich am Einzelfall. Hierfür sind entsprechende Nachweise hilfreich. Bitte besorgen Sie sich möglichst Kontoauszüge, einen Rentenbescheid oder andere Dokumente, die den Bezug belegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter vor Ort.

 

Das Jobcenter wird in der Regel kurzfristig an Sie herantreten, um die Antragsbearbeitung durchzuführen – allerdings nur, wenn Sie zuvor Asylbewerberleistungen erhalten haben. Bitte achten Sie darauf, die Antragsunterlagen nicht in kyrillischer Schrift auszufüllen. Die Schreiben der Jobcenter sind in der Regel sehr sachlich und juristisch verfasst. Lassen Sie sich dadurch nicht irritieren. Dies hat rein rechtliche Gründe.

 

Auf der Homepage Ihres örtlichen Jobcenters und auf der Seite der Arbeitsagentur finden Sie weitere Hinweise zum Ausfüllen der Formulare. Auch die Migrationsberatungsstellen stehen Ihnen als Unterstützung zur Seite.


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