· 

Finanzielle Unterstützung zum Schulstart

Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird durch das Jobcenter ein zusätzlicher Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf überwiesen. Zum 1. August erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche 104 Euro.


Jobcenter informiert zum Bildungs- und Teilhabepaket

 

Bereits während der Sommerferien bereiten viele Kinder gemeinsam mit ihren Eltern den Start für das neue Schuljahr vor – dies ist nicht selten mit hohen Kosten verbunden.

 

Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und jünger als 25 Jahre sind, erhalten hierfür Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird durch das Jobcenter ein zusätzlicher Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf überwiesen. Zum 1. August erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche 104 Euro. Zum 1. Februar überweist das Jobcenter dann nochmals einen Betrag von 52 Euro.

 

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib- und Zeichenmaterialien, wie beispielsweise Malstifte, Radiergummi, Zirkel und Geodreieck.

 

Die Leistungen für den Schulbedarf erhalten Schülerinnen und Schüler, die bereits finanzielle Unterstützung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. Das Jobcenter kann zum Nachweis des Schulbesuchs dennoch die Vorlage einer entsprechenden Schulbescheinigung verlangen.

 

Ausgaben für schulische Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, wie Hefte, Bleistifte und Patronen, sind hingegen aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten.

 

Auch Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeldbezieher erhalten die Leistungen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach Antragstellung beim Jobcenter.

 

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sind auf der Homepage des Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis.de/leistungsberechtigte/bildung-und-teilhabe/ nachzulesen.


Das könnte Sie auch interessieren

Coil Bernburg: Ein schwieriger Weg zur Klimaneutralität
Coil Bernburg: Ein schwieriger Weg zur Klimaneutralität
Die Gasversorgung in Sachsen-Anhalt
Die Gasversorgung in Sachsen-Anhalt
Wasserstoffspeicherung in Untergrundgasspeicher Bernburg
Wasserstoffspeicherung in Untergrundgasspeicher Bernburg

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    gvDIgrDT (Dienstag, 26 Juli 2022 09:57)

    1

  • #2

    wrBEIRqX (Dienstag, 06 September 2022 23:33)

    1