· 

Gas-Umlage ab 1. Oktober 2022 Preisanpassung zur Stabilisierung des Gasmarkts

Russland liefert erheblich weniger Gas nach Deutschland. Importeure müssen unter hohen Kosten Ersatz beschaffen und benötigen Unterstützung, um die Versorgung mit Erdgas weiter sicherzustellen. Die Bundesregierung schafft einen finanziellen Ausgleich in Form einer Umlage.


Die exakte Höhe der Umlage für alle Gasverbraucher lässt sich derzeit noch nicht benennen. Sie hängt davon ab, wie viel und in welcher Höhe finanzielle Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden.

 

Russlands Krieg gegen die Ukraine führt weiterhin zu Verwerfungen auf den Energiemärkten. Russland setzt Energie als Waffe ein und ist kein zuverlässiger Energielieferant. Seit Mitte Juni kam es immer wieder zur Drosselung des Gasimports nach Deutschland durch russische Lieferanten. Gasimporteure müssen nach Ersatz suchen und die Lieferausfälle zu hohen Preisen kompensieren. Die zusätzlichen Kosten können sie aufgrund vertraglicher Regelungen häufig nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Das hat für die betroffenen Gasimporteure erhebliche Verluste zur Folge, die sie nur zeitlich begrenzt decken können. In einer solchen Situation droht der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarkts und die Versorgungssicherheit wichtig sind.

 

Energiesicherungsgesetz ermöglicht Gasumlage

 

Deshalb braucht es eine Möglichkeit, die hohen Beschaffungskosten der Importeure auszugleichen. Das Energiesicherungsgesetz sieht hier die Möglichkeit einer saldierten Preisanpassung vor: Die Zusatzkosten, die beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, können mittels einer Umlage auf Gasverbraucher verteilt werden. Die Bundesregierung hat jetzt die hierfür notwendige Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen. Die Umlage soll ab 1. Oktober 2022 bei allen Gasverbrauchern erhoben werden und endet am 1. April 2024. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. September 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

 

Höhe der Umlage noch unklar

 

Die exakte Höhe der Umlage lässt sich derzeit noch nicht benennen. Sie hängt davon ab, wie viel und in welcher Höhe finanzielle Ausgleichsansprüche geltend gemacht werden. Hier ist entscheidend, wie sich die russischen Gaslieferungen weiterentwickeln. Im Ergebnis ist – verteilt über alle Gaskundinnen und Gaskunden in Deutschland – von einer Umlage von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde auszugehen. Die Höhe der Umlage wird aktuell ermittelt und Mitte August auf der Homepage von Trading Hub Europe veröffentlicht.

 

Entlastung für Haushalte

 

Die finanzielle Belastung durch die Umlage ist erheblich. Es werden zusätzliche Kosten von mehreren hundert Euro auf die Haushalte zukommen. Die Bundesregierung ist sich einig, dass es weitere Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher geben soll. Bundeskanzler Olaf Scholz hat dabei betont, dass die Bundesregierung alles tun wird, um besonders Betroffene zu unterstützen.

 

Gasmarkt stabilisieren

 

Die Bundesregierung ist sich bewusst, welche zusätzliche Belastung eine Gasumlage darstellt. Die Maßnahme ist jedoch notwendig, um die Gasversorgung langfristig zu sichern. Die Gasimporteure müssen handlungsfähig bleiben, damit sich die angespannte Lage auf dem Gasmarkt nicht weiter verschärft. Ein weiterer Grund für die Entscheidung: Mithilfe einer allgemeinen Umlage ist der Preisanstieg für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher geringer, als wenn eine direkte Preisweitergabe erfolgen würde.


Kommentar schreiben

Kommentare: 0