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Kostenfreies Mittagessen in Schule und Kita

Anspruch auf ein unentgeltliches Mittagessen haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag bzw. Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.


Eine ausgewogene und regelmäßige Ernährung unterstützt die Konzentration und Leistungsfähigkeit. Faktoren, die gerade im Schulalltag und in der Kita eine wesentliche Rolle spielen.

 

Obwohl das warme Mittagessen die Hauptmahlzeit des Tages ist, nehmen viele der Kleinsten angesichts einer schwierigen finanziellen Situation in der Familie oftmals nicht am gemeinsamen Mittagstisch teil.

 

In solchen Fällen werden bedürftige Familien durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt. Bietet die Kita oder Schule also eine regelmäßige, warme Mittagsversorgung an, können Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag bzw. Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ein unentgeltliches Mittagessen in Anspruch nehmen.

 

„Für die Übernahme der Kosten, die durch die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagstisch entstehen, empfiehlt sich eine frühzeitige Geltendmachung, sobald die jeweilige Sozialleistung bewilligt wurde“, erklärt Andreas Boennen, Bereichsleiter in der Abteilung Bildung und Teilhabe des Jobcenters Salzlandkreis. Da direkt mit den Essensanbietern abgerechnet wird, ist das weitere Verfahren zur Übernahme der Kosten für die Eltern sehr aufwandsarm.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Eingliederung und Teilhabe des Jobcenters Salzlandkreis beraten Eltern und Schüler zu den Anspruchsvoraussetzungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Antragsformularen.

 

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket sind auf der Homepage des Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis.de/leistungsberechtigte/bildung-und-teilhabe/ nachzulesen.


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Kommentare: 1
  • #1

    wrBEIRqX (Dienstag, 06 September 2022 23:46)

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