· 

Einmalige Beihilfen – Winterbekleidung Flüchtlinge

Aktuell sind aus dem Regelsatz 37,26 EUR für Bekleidung und Schuhe vorgesehen. Dieser Betrag deckt die gesamte Garderobe inklusive der saisonalen Kleidung ab.


Der Großteil ukrainischer Flüchtlinge erhält seit mehr als drei Monaten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II durch das Jobcenter Salzlandkreis.

 

Neben den Kosten für Ernährung, Körperpflege, Hausrat usw. werden ausdrücklich auch die Ausgaben für Bekleidung vom Regelbedarf umfasst. Aktuell sind aus dem Regelsatz 37,26 EUR für Bekleidung und Schuhe vorgesehen. Dieser Betrag deckt die gesamte Garderobe inklusive der saisonalen Kleidung ab. Entsprechend sind alle anfallenden Kosten für Bekleidung grundsätzlich aus der Regelleistung zu bestreiten.

 

Eine Erstausstattung für Bekleidung wird ausschließlich in besonderen Notfällen und außergewöhnlichen Situationen bewilligt.

 

Flüchtlinge aus der Ukraine wurden bereits bei der Ankunft durch verschiedenste Institutionen mit Bekleidung versorgt. Zudem bestand ein großes Hilfsangebot in den einzelnen Kommunen, so dass den geflüchteten Menschen in der Regel eine Grundausstattung auch im Rahmen der Bekleidung zur Verfügung gestellt wurde. Ein Notfall oder eine außergewöhnliche Bedarfssituation liegt also im Regelfall nicht vor.

 

Flüchtlinge, die sich bereits mehrere Monate in Deutschland aufhalten, gehören nach Gesetzeslage demnach nicht zu den Leistungsberechtigten einmaliger Beihilfen für Bekleidung.