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Aktuelle Polizeimeldungen Salzlandkreis

Hier lesen Sie die aktuellen Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis, herausgegeben durch das Salzlandrevier in Bernburg.


Bernburg (Raubstraftat – Täter gestellt)

Am Donnerstagnachmittag kam es in Bernburg zu einer Raubstraftat, bei welcher die beiden männlichen Tatverdächtigen eine Playstation 4 und ein Handy erbeuteten. Die beiden Männer klopften an der Wohnungstür eines 25-Jährigen und schlugen ihm nach der Öffnung direkt ins Gesicht. Anschließend begaben sie sich scheinbar zielgerichtet in das Wohnzimmer und entwendeten dort die Playstation und das Handy des Mannes. Nach der Tat flüchteten sie in unbekannte Richtung vom Tatort. Die informierten Polizeibeamten konnten wenig später den Aufenthaltsort der beiden 20-jährigen tatverdächtigen ausmachen und diese dort vorläufig festnehmen. Das Stehlgut wurde bei den Beiden aufgefunden und sichergestellt. Nach Abschluss aller zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen und einer Erstvernehmung wurden die beiden Tatverdächtigen gemäß der sachleitenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft wieder entlassen.

 

Aschersleben (Kennzeichendiebstahl)

Unbekannten Täter haben zwischen dem 16. Und dem 17. November die beiden amtlichen Kennzeichen HAL-GK 272 von einem in der Engelgasse abgestellten PKW entwendet. Augenscheinlich wurden dabei keine weiteren Schäden verursacht. Eine anderweitige Verwendung wurde polizeilich bisher nicht bekannt. Die Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.

 

Nienburg / Brumby (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Die Polizei kontrollierte am Donnerstagnachmittag auf dem Rasthof Brumby einen PKW, dessen Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wenig später kam den Beamten in Nienburg derselbe PKW entgegen. Eine erneute Kontrolle wurde durchgeführt. Der Fahrer gab ohne viele Umschweife zu, dass er nicht davon ausgegangen war, die Polizei so schnell wiederzusehen. Die Weiterfahrt wurde ihm nachmals ausdrücklich untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Einer Herausgabe an die Lebensgefährtin, welche im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, stand dann allerdings nichts entgegen.

 


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