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Streit mit Städten und Gemeinden

Markus Bauer sieht in Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Kreisumlage des Salzlandkreises aus 2018 wichtiges Signal.


Landrat Markus Bauer begrüßt das gestern verkündete Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Streit um die Höhe der Kreisumlage des Salzlandkreises für das Haushaltsjahr 2018. „Mit der Entscheidung bleiben wir weiterhin arbeitsfähig.“ Landkreise vollziehen ein Großteil der Bundes- und Landesgesetze für die Städte, die aufgrund ihrer Größe dazu selbst nicht in der Lage sind. Dazu zählen Aufgaben im Gesundheits-, Sozial- und Umweltbereich.

 

Hecklingen, Alsleben, Börde-Hakel, Bördeaue, Egeln, Borne, Wolmirsleben, Ilberstedt, Giersleben, Güsten, Plötzkau, Schönebeck, Calbe und Staßfurt hatten gegen den endgültigen Bescheid des Salzlandkreises zur Höhe der Kreisumlage geklagt und zunächst vom zuständigen Verwaltungsgericht Magdeburg Recht bekommen. Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht nun auf und ließ keine Revision zu. Der Streitwert lag bei rund 26,5 Millionen Euro. Hecklingen hatte zudem auch gegen den vorläufigen Bescheid des Salzlandkreises aus dem Jahr 2018 klagt. Der Streitwert lag bei fast 2,5 Millionen Euro.

 

Landrat Markus Bauer erklärt, auch wenn sich viele Städte und Gemeinden mit der Höhe der Kreisumlage finanziell überfordert sehen, der Salzlandkreis habe nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ein formell und materiell korrektes Abwägungsverfahren vorgenommen. Er sieht das Handeln des Salzlandkreises insofern bestätigt. „Wir haben nicht nur unsere eigenen Interessen in den Blick genommen.“

 

Zugleich betont der Landrat, die Klagen seien Beleg dafür, dass die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt trotz jahrelanger Forderungen zu wenig Geld für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten. „Das neue Finanzausgleichsgesetz des Landes muss unsere Belange stärker berücksichtigen. Dafür werden wir weiterhin vehement eintreten“, erklärt Markus Bauer, zugleich Vize-Präsident des Landkreistages in Sachsen-Anhalt.

 

Er verbindet auch eine wichtige Signalwirkung mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts. „Wir haben ein Abwägungsverfahren entwickelt, dass alle Interessen bei der Bemessung in den Blick nimmt. Ich hoffe daher, dass es zu einer Befriedung der Situation kommt und die Städte und Gemeinden Abstand nehmen von weiteren Klagen gegen den Salzlandkreis. Schließlich handelt es sich so oder so um kommunales Geld.“

 

Allein für das nun beendete Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht muss der Salzlandkreis knapp 527 000 Euro an Gerichtskosten aufwenden, die mit Eintritt der Rechtskraft von den Städten und Gemeinden zurück zu erstatten sind. „Ich war immer ein Verfechter davon, dass wir miteinander reden, statt uns gegenseitig zu verklagen.“ 33 Verfahren von verschiedenen Städte und Gemeinden im Salzlandkreis zur Erhebung der Kreisumlage in den Haushaltsjahren 2019 bis 2022 sind derzeit noch beim Verwaltungsgericht Magdeburg anhängig. Es geht um rund 40,6 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Verfahren zur Kreisumlage aus den Vorjahren.


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