Menschen mit geringen Einkommen haben häufig Anspruch, die Anfragen in der Wohngeldstelle der Stadt Bernburg steigen sprunghaft an, allein im Januar bereits über Eintausend, eine Steigerung von mehr als 125 Prozent.
Menschen mit geringen Einkommen haben häufig Anspruch, Aufgrund der Preissteigerungen steigen die Anfragen in der Wohngeldstelle der Stadt Bernburg sprunghaft an. Das zeigt, wie verzweifelt doch viele Bürger sind, weil sie mit diesen hohen Kosten überfordert sind und natürlich auch forschen, wo sie einen Zuschuss herbekommen. Viele Bürger hätten sogar Anspruch, ermutigt eine Sachbearbeiterin der Wohngeldstelle, lassen Sie sich bei uns beraten!
Die aktuellen Zahlen zeigen, das es im Januar 2023 bereits über 1.000 Vorsprachen und Anrufe in der Wohngeldstelle der Stadt Bernburg gab, eine Steigerung von mehr als 125 Prozent gegenüber dem Zeitraum von Januar - August 2022. Insgesamt haben wir bereits über 500 Zahlfälle im Januar 2023. Und wir sind noch mitten in der Antragsbearbeitung, so die Auskunft des Sozialamtes auf Anfrage.
Wir haben mit Mitarbeiterin des Sozialamtes der Stadt Bernburg gesprochen, dabei wurden viele Fragen aufgeworfen und beantwortet.
Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld:
Was ist Wohngeld und wer kann es beantragen?
Wohngeld können z. B. Mieter und Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses sowie Heimbewohner beantragen. Für in der Stadt Bernburg (Saale) und deren Ortsteilen (Aderstedt, Baalberge, Biendorf, Gröna, Peißen, Poley, Preußlitz und Wohlsdorf) gelegenen Wohnraum ist die Wohngeldbehörde der Stadt Bernburg (Saale) zuständig.
Für die Haushalte der anderen Städte und Gemeinden des Salzlandkreises (z. B. Könnern, Nienburg (Saale), Calbe (Saale), Schönebeck etc.) ist die Wohngeldbehörde des Salzlandkreises - Fachdienst Soziales -, 06406 Bernburg (Saale), zuständig.
Transferleistung oder Wohngeld?
Es gibt verschiedene Hilfen, die dabei die der Gesetzgeber anbietet. Auf der einen Seite das Wohngeld, ein kleiner Zuschuss zur Miete, auf der anderen Seite gibt es Transferleistungen. Das ist zum Beispiel das Bürgergeld oder Sozialhilfe, die Grundsicherung für Rentner oder für Erwerbsunfähige, die auf Dauer erwerbsunfähig sind. Und in diesen Transferleistungen sind Wohnkosten.
Also werden die Wohnkosten bezuschusst und gleichzeitig ist aber auch ein Regelsatz mit drin zum Lebensunterhalt und demzufolge, weil da ja die Wohnung schon bezuschusst wird, gibt's nicht Wohngeld und Transferleistungen. Es gibt nur entweder, oder.
Leistungen, auch die Transferleistungen, sind eben unterschiedlich gegliedert, je nachdem, was man für ein Einkommen hat. Wenn ich jetzt mehr als drei Stunden arbeitsfähig bin wir gehen mal von einem alleinstehenden Personen auf mehr als drei Stunden arbeitsfähig und noch im arbeitsfähigen Alter, dann wäre ich eher beim Jobcenter angegliedert.
Wenn die Rente so niedrig ist, dass ich vielleicht noch nicht mal meine Miete zahlen könnte, dann wäre ich zum Beispiel bei der Grundsicherung besser aufgehoben, weil da eben für den Lebensunterhalt noch was dabei ist.
Wer hat Anspruch? Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeld für Heimbewohner
Ein Anspruch auf Wohngeld kann sich ergeben, wenn das Einkommen nicht ausreicht, die Wohnkosten zu zahlen. Wohngeld wird als Mietzuschuss an Mieter bzw. Mieterinnen einer Wohnung gezahlt. Eigentümer oder Eigentümerinnen von selbst genutztem Wohnraum erhalten Wohngeld als Lastenzuschuss. Auch für Mieter bzw. Mieterinnen eines WG-Zimmers oder als Heimbewohner bzw. Heimbewohnerinnen kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Wenn das Einkommen oder die Rente niedrig ist und man mit der Miete nicht mehr klar kommt, hat man im Zweifelsfall Anspruch auf Wohngeld. Viele Menschen würden sogar einen Zuschuss erhalten, wissen es aber nicht! Erster Anlaufpunkt kann die Wohngeldstelle der Stadt Bernburg sein.
Beim Wohngeld wird die Kaltmiete berücksichtigt, das heißt: Miete abzüglich Heizkosten. Jetzt gibt es auch noch einen Zuschuss für die CO2-pauschale, um das ganze zu erhöhen. Das Ganze muss, ich muss aber unter einem Höchstbetrag sein.
Wie kann ich Wohngeld oder Lastenzuschuss beantragen?
Also eine Möglichkeit ist, in der Wohngeldstelle anzurufen und einen Termin zur Antragstellung auszumachen, um sich einen Antrag zu holen. Wenn jetzt nicht gerade ein Termin drin ist, dann kann man auch telefonisch Kontakt aufnehmen.
Die Formulare erhalten Sie auf der Seite der Stadt Bernburg oder in der Wohngeldbehörde nach telefonischer Rücksprache während der Öffnungszeiten. Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn er in der Wohngeldstelle eingegangen oder zur Niederschrift erklärt worden ist. Erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen ist eine Prüfung der Leistungsvoraussetzung möglich. Sie können die fertigen Unterlagen per Post schicken, in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten der Stadt Bernburg (Saale) einwerfen oder telefonisch einen Termin zur Abgabe vereinbaren.
Was braucht der Bürger für Unterlagen?
Es wird eine Liste ausgegeben, auf welcher draufsteht, welche Unterlagen benötigt werden. Diese können dann zu Hause ausgefüllt werden und in den Briefkasten der Stadt eingeworfen werden. Wichtig ist sein Name und die Telefonnummer, damit der zuständige Sachbearbeiter diesen dann durchgucken und unter Umständen den Antragsteller nochmal anrufen kann.
Können Strom- oder Heizkosten übernommen werden?
Das hat nichts mit Wohngeld zu tun. Also das ist ja auch beim Jobcenter und bei der Grundsicherung so, dass diese die Stromkosten immer aus dieser Regelleistung bezahlt werden müssen. Also diese diese hohen Stromabschläge sind sicherlich doppelt bitter, weil man diese von dem Geld bezahlen muss, was man eigentlich zum Leben braucht. Es gibt keine Ausweichmöglichkeit, entweder man muss jetzt mit den Stadtwerken andere Abschläge verhandeln oder wie auch immer, wenigstens versuchen, den Januar und Februar irgendwie hinzukriegen.
Wie lange dauert die Antragsbearbeitung und Bewilligung?
Das ist unterschiedlich. Also im Augenblick haben wir ganz viel Antragseingänge und wir müssen zusehen, dass man eben erst mal Antragsannahme, dann die Nachforderungen abarbeiten, um dann mit der Bearbeitung zu beginnen. Und wenn der Antragsteller dann wirklich alle Unterlagen drinnen hat, so wie es gefordert war und dann kann der in die Bearbeitung gehen. Dann kommt es natürlich drauf an, wie ihr schon vor ihm in der Bearbeitung sind.
Aber wenn zum Beispiel unvollständig abgegeben wird, weil vielleicht Unterlagen noch nicht gebracht werden können oder auch, weil einfach nur die Hälfte von dem drin ist, was was wir aufgeschrieben haben oder das, was wir ihnen gesagt haben, was nötig ist, dann muss man nochmal angeschrieben werden und das kostet uns auch ganz viel Zeit, wenn wir wirklich hinter jedem Zettel hinterherlaufen müssen, den wir für die Berechnung brauchen.
Das ist manchmal nicht die Schuld der Antragsteller, dass es unvollständig ist, weiß, weil die Betriebe müssen manchmal was ausfüllen oder so. Oder als Mieter, dass die Unterlagen vielleicht noch gar nicht bringen können. Das ist die eine Seite. Aber dann wissen Sie Bescheid.
Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete (Grundmiete + kalte Betriebskosten) beziehungsweise kalten Belastungskosten bei Wohneigentum oder Heimkosten.
Die Voraussetzungen für den Wohngeldbezug müssen nachgewiesen werden. Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung vor. Die Höchstbeträge sind regional unterschiedlich.
Die Einkommensermittlung ist immer eine Einzelfallentscheidung! Neben den Absetzungsbeträgen können noch Freibeträge für eine Schwerbehinderung, die Erfüllung von Grundrentenzeiten oder bei Alleinerziehung relevant sein. Die individuelle Berechnung kann nur im Rahmen einer Antragstellung in den Wohngeldstellen erfolgen.
Wie viel Sachbearbeiter arbeiten jetzt daran?
Fünf Sacharbeiter in der Wohngeldstelle arbeiten die Anfragen nach Familiennamen ab. Der spürbarer Anstieg in diesem Jahr und eine Verdoppelung der Anfragen gegenüber letztem Jahr.
Wir haben Arbeit schon länger mit genau fünf Sachbearbeitern und werden jetzt punktuell noch unterstützen Also wir haben Vorsitzende noch mal eine zusätzliche Beratungskraft dazu zu nehmen, der wahrscheinlich an zwei Vormittagen dann noch mal zusätzlich Anträge ausgeben kann und eine Vorberatung machen kann. Aber die reine Sachbearbeitung wird bei den fünf Sachbearbeitern. Das heißt letzten Endes, wenn sich die Anfragen verdoppeln, heißt das, dass die Entscheidung, ob Wohngeld gezahlt wird oder wie immer doppelt so lange möglicherweise dauert, weil es sind ja dieselben Sachbearbeiter, aber auch doppelt so viele Anfragen.
Helfen bei der Berechnung Computerprogramme?
Seit Januar gibt es neu Berechnungsgrundlagen, auch die Computerprogramme müssen umgestellt und das neue Gesetz muss eingepflegt werden.
Warum kann man die Sachbearbeiter nicht aufstocken?
Ein spürbarer Anstieg der Anfragen bei Wohngeld und Verdoppelung der Anträge, der Gesetzgeber rechnet mit einer Verdreifachung. Demzufolge wird auch ein mehrfaches für die Bearbeitung benötigt, doch die Sachbearbeiter lassen sich nicht einfach so aufstocken. Beim Wohngeld kommt darauf an, dass man eingearbeitete Sachbearbeiter hat, die rechnen können. Eine Einarbeitung im Wohngeld ist sehr umfangreich. Wir könnten jetzt nicht sagen, wir nehmen jetzt jemand Neues rein, der muss eingearbeitet werden. Erstmal fehlt die Zeit, denjenigen, der einarbeitet und auf der anderen Seite diese ganzen Berechnungen wirklich drauf zu haben, das dauert Jahre. Das ist also im Wohngeld ist die Einarbeitungszeit nicht mit ein paar Wochen gemacht.
Was bedeutet das für eine Rentnerin in einem Ein-Personen Haushalt?
Von der Bruttorente werden die Werbungskosten abgezogen. Das sind 102 Euro pro Jahr und dann noch mal 10 %, weil wir von der Bruttorente ausgehen, da sind ja Krankenversicherungskosten drinn, die werden auch noch mal abgezogen und dann habe ich sozusagen erstmal die erste Stufe vom eventuell Anrechnung wahren Einkommen.
Dann ist noch die Frage, ob derjenige schwerbeschädigt ist, ob derjenige Unterhalt zahlen muss oder ob derjenige ein Grund Rentenanspruch hat. Da gibt es verschiedene Freibeträge, die entweder abgesetzt werden können oder nicht. Und demzufolge kann das ganz unterschiedlich sein. Ich kann nicht pauschal sagen, ein Rentner mit 1.200 € Einkommen würde Hilfe bekommen. Erstens kommt es auf die Miete an. Wie hoch hat der die Miete, wenn er nur 100 € Miete zahlt? Also wird er wahrscheinlich nichts kriegen. Wahrscheinlich.
Wenn aber zum Beispiel zwei Rentner mit derselben Rente leben, der eine schwerbeschädigt ist und einen Freibetrag erhält, dann ist das anrechenbar Einkommen natürlich wesentlich niedriger als bei dem, der nur die 10 % und die Werbungskosten abgezogen kriegt. Deswegen geht leider eine pauschale Aussage nicht.
Das heißt, Grundsicherung können auch Rentner mit wenig Geld beantragen. War mir nicht bewusst. Ich habe das immer gemacht. Ich habe das immer so gelesen, dass die Grundsicherung jetzt also beim Jobcenter oder wie heißt die Webseite dass das nur Leute im arbeitsfähigen Alter auf.
Das Jobcenter und der Fachdienst Soziales sitzt in Aschersleben und dort können Leute, die nicht arbeitsfähig sind, Rentner zum Beispiel Grundsicherung beantragen, was wir auch teilweise haben. Wir haben ja auch. Kinder, ukrainische Kinder, die mit Großeltern da sind, die bekommen auch Leistungen über die Grundsicherung, weil es keinen Elternteil gibt, der beim Jobcenter Geld bekommen. Zum Beispiel Es gibt so Fälle, die auch dort runterfallen.
Erhöhung der Mietstufen, was bedeutet das?
Der Höchstbetrag ist wieder gekoppelt an die Mietstufe, die in dem Ort ist. Das heißt, München hat eine logischerweise ganz andere Mietstufe als Bernburg. Bernburg hat die Besonderheit dieses Jahr, den die Stufe ist von 2 auf 3 gestiegen. Das bedeutet, das der Höchstbetrag jetzt höher liegt. Das heißt, wenn ich jetzt zum Beispiel 500 € Rente habe, ganz grob gesagt, und die Höchstgrenze für einen Einpersonenhaushalt lag bei mit Stufe zwei bei 400 und bei mit Stufe drei vielleicht bei 600. Jetzt nur ganz einfach fiktive Zahlen genommen. Mit Stufe 2 wurden maximal 400 berücksichtigt, bei Stufe 3 kann nun die ganze Miete berücksichtigt werden.
Also das alleine ist schon ein Vorteil für die Antragsteller. So, und auf der anderen Seite sind es dann das Einkommen. Und bei dem Einkommen kommt's erstens drauf an, was ist es für ein Einkommen und wie wird es Wohngeld mäßig berücksichtigt? Und das ist und das ist auch alles Einkommensteuergesetz mit angekoppelt.
Spürbare Nachfrage nach Wohngeld und Lastenzuschuss
Seit Sommer 2022 sind die Anfragen bei der Wohngeldstelle der Stadt Bernburg gestiegen, mit den Preissteigerungen für Miete und Heizkosten im Herbst kommen immer mehr Antragsteller. Es gab früher gab es ein pauschaliertes Wohngeld beim Salzlandkreis, beim Sozialamt und nur Tabellen, Wohngeld und jetzt gibt es eben nur noch dieses Tabellen-Wohngeld.
Jetzt wurde im Januar das erhöht und auch logischerweise aufgrund der Schwierigkeiten, die alle mittlerweile haben, ihre Energiekosten und alles zu bezahlen und auch ihre Miete, steigt das natürlich immer mehr an. Und wenn jetzt logischerweise bekannt wird, dass auch das Wohngeld Gesetz besser ist als im letzten Jahr und mehr raus kommen würde, kommen natürlich auch wesentlich mehr Antragsteller. Also das ist ein ganz spürbarer Anstieg und das wird auch noch weitergehen. Also das ist, ich denke mal, im Augenblick sind wir erst mal bei einem Anfang.
Kann man aktuelle Zahlen nennen?
Die aktuellen Zahlen zeigen, das es im Januar 2023 bereits über 1.000 Vorsprachen und Anrufe in der Wohngeldstelle der Stadt Bernburg gab, eine Steigerung von mehr als 125 Prozent gegenüber dem Zeitraum von Januar - August 2022. Insgesamt haben wir bereits über 500 Zahlfälle im Januar 2023. Und wir sind noch mitten in der Antragsbearbeitung, so die Auskunft des Sozialamtes auf Anfrage.
Wo befindet sich die Wohngeldstelle?
Die Wohngeldbehörde befindet sich im Rathaus II, Schlossstr. 11.
zuständig für die Buchstaben
D, H, N, Q, St Tel.: 03471 659-613
B, K, T Tel.: 03471 659-602
E, F, J, M, O, R, Sp, U, V Tel.: 03471 659-606
A, L, P, Z Tel.: 03471 659-605
C, G, I, S, Sch, W, X, Y Tel.: 03471 659-604
Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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