Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis

Aktuelle Polizeimeldungen aus dem gesamten Salzlandkreis, herausgegeben durch die Polizei des Salzlandrevier in Bernburg.


Wilsleben (Geschwindigkeitskontrolle)

Die Polizei führte am Freitag, zwischen 09:30 Uhr und 13:00 Uhr, an der Seelandstraße, in Fahrtrichtung Aschersleben, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Im Messzeitraum passierten 1547 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 39 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. 26 Fahrern wird in den nächsten Tagen oder Wochen einen Verwarngeldbescheid zugesandt. Gegen 13 Fahrer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, der Schnellste wurde mit 91 km/h gemessen.

 

 

 

 

 

 

Bernburg (Räuberischer Diebstahl)

Am Freitagnachmittag beobachtete die Mitarbeiterin eines in der Straße der Jugend ansässigen Lidl-Einkaufsmarktes einen Ladendiebstahl. Als sie den unbekannten Beschuldigten am Haupteingang festhielt, trat dieser nach ihr und konnte so unerkannt flüchten. Bei dem Diebesgut handelte es sich um Lebensmittel im Wert von 8,- Euro.

Hinweise zur Tat und dem vermeintlichen Täter, der mit einem roten Kapuzenpollover und einer dunklen Hose bekleidet und als ca. 30-Jährige, 195 cm große männliche Person mit einer Glatze beschrieben wurde, nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen.

 

 

Giersleben (Einbruch in mehreren Gartensparten)

Am Samstagmorgen wurden durch den 40-jährigen Geschädigten Einbrüche in insgesamt vier Gartenlauben der Kleingartensparte Wippertal gemeldet. Es wurden aus zwei Gartenlauben Elektrokleingeräte der Marke Einhell entwendet.

Hinweise zur Tat, den vermeintlichen Tätern oder dem Verbleib des Diebesgutes nimmt die Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen.

 

 

Staßfurt (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Samstagnachmittag kontrollierte die Polizei einen 38-jährigen, welcher mit einem E-Scooter in der Förderstedter Straße unterwegs war. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,62 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Durchführungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wäre eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,5 Promille (0,25 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschließend die Dienststelle verlassen.

 

Aschersleben (Angriff mit Messer)

Am Samstagabend gegen 22:30 Uhr kam es auf der Herrenbreite, dem Festgelände des stattfindenden Gildefestes, zu einem tätlichen Angriff mittels Messer gegen einen Sicherheitsdienstmitarbeiter. Im Rahmen der bisher durchgeführten Ermittlungen wurde bekannt, dass es in der Nähe der Weltzeituhr (Höhe Eingangsbereich) zu einer Auseinandersetzung kam in deren Folge eine männliche unbekannte Person mit arabischem Phänotyp dem 39-jährigen Geschädigten mit einem Messer schwer verletzte. Anhand der Zeugenaussagen konnte er als 170 – 180 cm groß, langer Bart, bekleidet mit Basecap und Brille beschrieben werden. Der Geschädigte wurde nach einer Erstversorgung im örtlichen Klinikum zur weiteren medizinischen Behandlung ins Uniklinikum verlegt. Es wird gebeten, Hinweise zur Tat und dem unbekannten Täter der Polizei des Salzlandkreises, gern auch telefonisch unter 03471-3790 zu melden.

 

 

Staßfurt (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Sonntagmorgen kontrollierte die Polizei den 37-jährigen Fahrer eines PKW, welcher im Vorfeld durch eine unsichere Fahrweise in der Bernburger Straße aufgefallen war. Während der Kontrolle wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,11 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung realisiert und der Führerschein sichergestellt. Dem Mann wurde erklärt, dass er bis zu einer richterlichen Entscheidung nicht mehr berechtigt ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.