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Verstoß Waffengesetz nach Fahrradkontrolle in Bernburg

In der Tasche befand sich eine Gasdruckwaffe und ein Messer. Das zugriffsbereite Mitführen dieser Waffe in der Öffentlichkeit stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

Bernburg (Kontrolle Radfahrer / Verstoß Waffengesetz)

 

Am frühen Freitagmorgen kontrollierte die Polizei einen 24-jährigen Radfahrer, welcher ohne die erforderliche Beleuchtung in der Poststraße unterwegs war.

 

Da die Person bereits des Öfteren polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurde die mitgeführte Bauchtasche in Augenschein genommen.

 

In der Tasche befand sich eine Gasdruckwaffe und ein Messer. Das zugriffsbereite Mitführen dieser Waffe in der Öffentlichkeit stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

 

Zum Transport oder zum Führen wird mindestens ein Waffenschein benötigt.

 

Gegen den 24-jährigen wurde bereits ein behördliches Waffenbesitzverbot ausgesprochen.

 

Die Waffe wurde sichergestellt und weitere Ermittlungen geführt.

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