· 

Auch Abfallgebühren werden vom Jobcenter übernommen

Vom Jobcenter als zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden bei Bedürftigkeit neben der Regelleistung und den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auch die fälligen Abfallgebühren berücksichtigt.

Jobcenter Salzlandkreis informiert

 

In den kommenden Wochen erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis neue Abfallgebührenbescheide. Grund hierfür ist eine im Dezember beschlossene Satzungsänderung des Kreiswirtschaftsbetriebes.

 

Vom Jobcenter als zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden bei Bedürftigkeit neben der Regelleistung und den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auch die fälligen Abfallgebühren berücksichtigt. Da sich die Abfallgebühren auf die Höhe der Leistungen auswirken, sind Bürgergeld-Empfänger verpflichtet, die Abfallgebührenbescheide zeitnah beim zuständigen Jobcenter einzureichen.

 

Angesichts der Neuregelung, dass die Gebührenpflichtigen selbst entscheiden, ob sie jährlich, pro Quartal oder monatlich ihre Abfallgebühren zahlen, ist dem Jobcenter mit dem Abfallgebührenbescheid auch mitzuteilen, welche Zahlungsweise gewählt wird. Wenn die Gebühren durch Leistungsberechtigte eigenständig an den Kreiswirtschaftsbetrieb überwiesen werden, ist als Nachweis der Zahlung zusätzlich der entsprechende Kontoauszug beim Jobcenter einzureichen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0