Hier lesen Sie die aktuellen Polizeimeldungen aus dem gesamten Salzlandkreis
Staßfurt (Verstoß Pflichtversicherungsgesetz)
Am Donnerstagnachmittag stellten Polizeibeamte einen 21-jährigen Fahrzeugführer fest, der mit einem E-Scooter in der Hohenerxlebener Straße unterwegs war. Am E-Scooter befand sich kein Versicherungskennzeichen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass dieses Fahrzeug nicht Haftpflichtversichert ist und somit ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Bernburg (Verstoß Pflichtversicherungsgesetz)
Am Donnerstagabend stellten Polizeibeamte einen 26-jährigen Fahrzeugführer fest, der mit einem E-Scooter in der Kustrenaer Straße unterwegs war. Am E-Scooter befand sich ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass dieses Fahrzeug nicht Haftpflichtversichert ist und somit ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Güsten (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
Am Donnerstagabend kontrollierte die Polizei einen 31-Jährigen, welcher mit einem PKW in der Ilberstedter Straße unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Einen freiwilligen Schnelltest verweigerte der Fahrzeugführer und wurde zunehmend beleidigend gegenüber den Beamten. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme angeordnet und realisiert. Die Weiterfahrt wurde für die nächsten 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle und eine Anzeige wegen Beleidigung erfolgten.
Staßfurt (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)
Am Donnerstagabend, gegen 22:00 Uhr, kontrollierte die Polizei einen 32-jährigen Fahrradfahrer, der in Schlangenlinien die Salinenstraße befuhr. Bei dem Mann wurde starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 2,64 Promille. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Im Zuge dessen wurde eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung realisiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Anschließend wurde bekannt, dass das genutzte Fahrrad im Vorfeld entwendet wurde. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
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